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Gründungsstipendium.NRW
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen. Es bietet finanzielle Unterstützung und professionelles Coaching, um die Entwicklung marktfähiger Produkte oder Dienstleistungen in der kritischen Gründungsphase zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Gründungsstipendium.NRW richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen Geschäftsideen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, diese Personen in der Frühphase ihrer Unternehmensgründung finanziell zu unterstützen und durch Coaching zu begleiten, um den Erfolg ihrer Vorhaben zu sichern.

Was wird gefördert

Das Stipendium fördert innovative Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst die Entwicklung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten und Verfahren sowie innovative Dienstleistungen mit deutlichem Kundennutzen. Die Geschäftsidee muss nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben.

Art und Umfang der Förderung

Das Gründungsstipendium.NRW bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Anzahl der geförderten Personen und der Laufzeit richtet. Die Förderung ist auf maximal 12 Monate, in Ausnahmefällen auf bis zu 15 Monate, ausgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, darunter die Einreichung des Antrags über ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk, das eine Empfehlung und Betreuung gewährleistet. Es gibt klare Regeln bezüglich der Unternehmensform, des Geschäftssitzes und der Kumulierung mit anderen Förderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Gründungsstipendium.NRW muss über ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk erfolgen und bestimmte Unterlagen, einschließlich eines Ideenpapiers und einer Jury-Empfehlung, umfassen. Die Bewilligungsstelle entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Gründungsstipendiums.NRW bilden die Richtlinie vom 15. Juni 2018 (zuletzt geändert am 24. August 2023) sowie weitere relevante Landeshaushaltsordnungen und EU-Verordnungen, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.200 € pro Monat; bis zu 14.400 € pro Gründer (bis zu 18.000 € für Gründerinnen mit Kind); bis zu 43.200 € pro Team

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von: Akkreditierte Gründungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen (z.B. STARTERCENTER NRW)

Zusätzliche Partner: Gründungsnetzwerke, Jurys (als beratende/auswählende Instanz)

Website: Gründungsnetzwerke Gründungsstipendium NRW