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Gründungszuschuss
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit bietet arbeitslosen Personen eine wichtige Starthilfe für den Weg in die Selbstständigkeit. Er zeichnet sich durch eine zweigeteilte finanzielle Unterstützung aus, die sowohl den Lebensunterhalt als auch Beiträge zu den Sozialversicherungen abdeckt. Das Programm erleichtert den Einstieg in eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit in Deutschland.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung

Der Gründungszuschuss richtet sich an arbeitslose Personen, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, diese Gründerinnen und Gründer während der Anfangsphase ihrer Existenzgründung finanziell zu unterstützen und ihnen den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Das Programm ist bundesweit in Deutschland verfügbar.

Was wird gefördert: Inhalte und Kosten

Der Gründungszuschuss unterstützt die persönliche Existenzsicherung während der frühen Phasen der Existenzgründung. Es werden keine spezifischen Projekte oder Sachkosten gefördert, sondern die finanzielle Absicherung des Gründers selbst. Die Förderung ist branchenübergreifend anwendbar und zielt auf die Phase der Unternehmensaufnahme ab.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte

Der Gründungszuschuss wird als direkter Zuschuss in zwei Phasen gewährt, um den Gründern finanzielle Stabilität in der Anlaufphase ihrer Selbstständigkeit zu bieten. Die Höhe der Förderung variiert in den beiden Phasen und ist auf eine Gesamtdauer von 15 Monaten begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen: Teilnahmevoraussetzungen

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, insbesondere in Bezug auf den Zeitpunkt der Antragstellung und den Status der selbstständigen Tätigkeit. Das Programm ist so konzipiert, dass es andere Förderungen zur Existenzgründung nicht ausschließt.

Antragsverfahren: Weg zur Förderung

Das Antragsverfahren für den Gründungszuschuss ist direkt und muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeleitet werden, bevor die selbstständige Tätigkeit beginnt.

Rechtliche Grundlage: Ermächtigung des Programms

Der Gründungszuschuss basiert auf spezifischen Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch und wird durch ergänzende fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit detailliert geregelt. Diese Dokumente bilden die rechtliche Basis für die Gewährung und Abwicklung der Förderung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Höhe des letzten Arbeitslosengeldes zuzüglich 300,00 € monatlich für 6 Monate; anschließend 300,00 € monatlich für 9 Monate

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer/in

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Website: Bundesagentur für Arbeit (BA)