Gründungszuschuss Offen
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit bietet arbeitslosen Personen eine wichtige Starthilfe für den Weg in die Selbstständigkeit. Er zeichnet sich durch eine zweigeteilte finanzielle Unterstützung aus, die sowohl den Lebensunterhalt als auch Beiträge zu den Sozialversicherungen abdeckt. Das Programm erleichtert den Einstieg in eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit in Deutschland.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung
Der Gründungszuschuss richtet sich an arbeitslose Personen, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, diese Gründerinnen und Gründer während der Anfangsphase ihrer Existenzgründung finanziell zu unterstützen und ihnen den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Das Programm ist bundesweit in Deutschland verfügbar.
Was wird gefördert: Inhalte und Kosten
Der Gründungszuschuss unterstützt die persönliche Existenzsicherung während der frühen Phasen der Existenzgründung. Es werden keine spezifischen Projekte oder Sachkosten gefördert, sondern die finanzielle Absicherung des Gründers selbst. Die Förderung ist branchenübergreifend anwendbar und zielt auf die Phase der Unternehmensaufnahme ab.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte
Der Gründungszuschuss wird als direkter Zuschuss in zwei Phasen gewährt, um den Gründern finanzielle Stabilität in der Anlaufphase ihrer Selbstständigkeit zu bieten. Die Höhe der Förderung variiert in den beiden Phasen und ist auf eine Gesamtdauer von 15 Monaten begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen: Teilnahmevoraussetzungen
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, insbesondere in Bezug auf den Zeitpunkt der Antragstellung und den Status der selbstständigen Tätigkeit. Das Programm ist so konzipiert, dass es andere Förderungen zur Existenzgründung nicht ausschließt.
Antragsverfahren: Weg zur Förderung
Das Antragsverfahren für den Gründungszuschuss ist direkt und muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeleitet werden, bevor die selbstständige Tätigkeit beginnt.
Rechtliche Grundlage: Ermächtigung des Programms
Der Gründungszuschuss basiert auf spezifischen Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch und wird durch ergänzende fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit detailliert geregelt. Diese Dokumente bilden die rechtliche Basis für die Gewährung und Abwicklung der Förderung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Höhe des letzten Arbeitslosengeldes zuzüglich 300,00 € monatlich für 6 Monate; anschließend 300,00 € monatlich für 9 Monate
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Begünstigte:
Existenzgründer/in
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwaltet von: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Website: Bundesagentur für Arbeit (BA)