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Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung. Wenn Sie die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen der Grundversorgung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dieses Programm ist an spezifische Bedingungen geknüpft und wurde bis zum 31. Dezember 2024 angeboten.

Wer wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung. Ziel ist es, anerkannte Weiterbildungseinrichtungen sowie Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg dabei zu unterstützen, ein breites Spektrum an Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten und die Grundversorgung in diesem Bereich sicherzustellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden spezifische Weiterbildungsmaßnahmen der Grundversorgung, die von anerkannten Bildungseinrichtungen in Brandenburg durchgeführt werden. Der Fokus liegt auf einem breiten Spektrum an Bildungsinhalten, von allgemeiner über beruflicher bis hin zu kultureller und politischer Weiterbildung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Unterrichtsstunde. Die Höhe der Zuwendung und der Umfang der förderfähigen Unterrichtsstunden richten sich nach einem Grundversorgungsschlüssel und den verfügbaren Haushaltsmitteln des Landes Brandenburg.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Weiterbildungseinrichtungen ihre Maßnahmen durch den zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt genehmigen lassen. Die Förderung ist grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Förderungen und unterliegt spezifischen Nachweispflichten hinsichtlich der Mittelverwendung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Weiterbildungseinrichtungen erfolgt über den zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Für Landkreise und kreisfreie Städte erfolgt die Bewilligung der Landeszuschüsse automatisch. Es sind spezifische Nachweise zur Verwendung der Mittel zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf spezifischen Richtlinien und dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz, die die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung der Grundversorgung detailliert regeln. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen für die Programmdurchführung fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

30,00 € pro Unterrichtsstunde

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Verwaltet von: zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt

Website: Kreisnavigator