Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Geschlossen
Das Land Berlin fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Das Programm richtet sich an kleine, mittlere und große Unternehmen und konzentriert sich auf ausgewählte Wachstumsbranchen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm des Landes Berlin zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Es richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin, wobei Investitionen mit einem besonderen Struktureffekt und in bestimmten Prioritätsbereichen bevorzugt werden.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, die einen strukturellen Effekt in Berlin haben. Die Förderung konzentriert sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche und umfasst verschiedene Arten von Investitionsvorhaben, die der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen dienen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten, kann aber auch lohnkostenbezogen sein, wenn mindestens 5 Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung der Förderung ist an spezifische rechtliche, wirtschaftliche und soziale Bedingungen geknüpft, die von Antragstellern erfüllt werden müssen. Dazu gehören Kriterien bezüglich der Arbeitsplatzentwicklung, des Investitionsvolumens und der Entlohnung.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen, eine Förderzusage ist nicht garantiert.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie für Investitionszuschüsse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) und ist eng an europäische sowie nationale beihilferechtliche Bestimmungen gekoppelt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Maximal 30% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen; 20% für mittlere Unternehmen; 10% für große Unternehmen. Großunternehmen erhalten zudem maximal 200.000 € Gesamtbetrag innerhalb von 3 Steuerjahren.
Offen bis:
30.06.2021
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin
Sektoren:
Gesundheitswesen, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Sonstige
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Land Berlin
Verwaltet von: Investitionsbank Berlin (IBB)
Website: Investitionsbank Berlin