Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft Offen
Die GRW-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen gewerblicher Unternehmen. Ziel ist die Schaffung und Sicherung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen für verschiedene Arten von Erstinvestitionen und Prozessänderungen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die durch Investitionen neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern möchten. Die Förderung zielt darauf ab, regionale Wirtschaftsstrukturen zu verbessern und Einkommensquellen nachhaltig zu erhöhen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt verschiedene Investitionsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft, die auf die Entwicklung und Modernisierung von Betriebsstätten abzielen. Es werden sowohl Erstinvestitionen als auch grundlegende Prozessänderungen und der Erwerb von Vermögenswerten gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist gestaffelt nach Unternehmensgröße und Investitionsort. Die Höhe der Zuwendung ist pro geschaffenem oder gesichertem Arbeitsplatz begrenzt und erfordert eine Mindestinvestition.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Einhaltung des sogenannten Primäreffekts bis zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen reichen. Zudem gibt es Vorgaben für die Entlohnung und bestimmte Ausschlusskriterien für Vorhaben und Ausgaben.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Das Verfahren beinhaltet detaillierte Schritte für Mittelanforderung, Auszahlung und Verwendungsnachweis.
Rechtliche Grundlagen
Die Förderung basiert auf der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ist in ein umfassendes nationales und europäisches Rechtsgeflecht eingebettet.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Maximal 750.000 € pro geschaffenem Arbeitsplatz bzw. 500.000 € pro gesichertem Arbeitsplatz. Fördersätze zwischen 10 % und 35 % der förderfähigen Kosten.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen; kreisfreie Städte Schwerin, Hansestadt Rostock; Landkreis Vorpommern-Greifswald)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Skalierung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)