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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Brandenburg bietet mit dem GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Zuschüsse für Investitionsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft und im Tourismus an. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sowie der Ausgleich regionaler Standortnachteile. Die Förderung ist regional begrenzt und an spezifische Voraussetzungen gebunden.

Wer wird gefördert

Das GRW-G Wachstumsprogramm richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Brandenburg, einschließlich des Tourismusgewerbes. Die Förderung zielt darauf ab, regionale Standortnachteile auszugleichen sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Das Programm ist auf spezifische Fördergebiete innerhalb Brandenburgs zugeschnitten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen in Brandenburg, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen und Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Dies umfasst verschiedene Arten von Investitionen sowie touristische Projekte mit spezifischen Ausrichtungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Projektförderung, wobei die Antragsstellenden zwischen sachkapitalbezogenen und lohnkostenbezogenen Zuschüssen wählen können. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Fördergebiet ab und ist an maximale Beträge pro Arbeitsplatz und Gesamtinvestitionskosten gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe spezifischer Bedingungen erfüllen, die sowohl die wirtschaftliche Rentabilität und den regionalwirtschaftlichen Effekt der Investition betreffen als auch soziale und qualitative Aspekte berücksichtigen, insbesondere im Tourismusbereich. Zudem sind beihilferechtliche Vorgaben zu beachten und Eigenbeiträge sowie Besicherungen erforderlich.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das GRW-G Wachstumsprogramm wird über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Antragstellende müssen vor Beginn des Vorhabens alle erforderlichen Unterlagen einreichen, wobei für eine Entscheidung im laufenden Haushaltsjahr Fristen zu beachten sind.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des GRW-G Wachstumsprogramms ist eine spezielle Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie, die auf dem Gesetz zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und EU-Recht basiert.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (C-Gebiete: Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark, Havelland (außer Falkensee), Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel; D-Gebiete: Falkensee, Oberhavel, Barnim, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam, Potsdam-Mittelmark)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige, Tourismus

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zusätzliche Partner: Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), berufsständische Körperschaften (Kammern)

Website: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)