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Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen die Stärkung strukturschwacher Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ziel ist die Unterstützung von regionalen Strukturwandelprozessen durch Zuschüsse für Infrastrukturprojekte, Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement. Es ermöglicht Kommunen und gemeinnützigen Organisationen, gezielt in die regionale Wirtschaftsentwicklung zu investieren und damit Arbeitsplätze sowie Wohlstand zu sichern und zu schaffen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich primär an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie an juristische Personen, die gemeinnützige oder nicht gewinnorientierte Zwecke verfolgen. Die Fördermaßnahmen sind regional auf die GRW-Fördergebiete in Niedersachsen zugeschnitten und zielen darauf ab, die wirtschaftliche Stärke und die Anpassungsfähigkeit strukturschwacher Regionen zu verbessern.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Reihe von Vorhaben, die der wirtschaftsnahen Infrastruktur dienen und regionale Strukturwandelprozesse begleiten. Dies umfasst die Entwicklung von Gewerbeflächen, Anbindungen, Planungsleistungen, regionale Konzepte sowie das Management von Kooperationen und Netzwerken. Das Programm deckt dabei verschiedene Projektphasen von der Planung bis zur Umsetzung ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, wobei die Förderquoten je nach Vorhaben variieren. Es gibt spezifische Höchstbeträge für bestimmte Maßnahmen wie integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement. Die Förderdauer ist ebenfalls projektabhängig und kann für Infrastrukturmaßnahmen eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren umfassen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter der Nachweis des Bedarfs und einer gesicherten Gesamtfinanzierung. Es gelten strenge Qualitätskriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit, die fachliche Aspekte, regionale Entwicklung und Nachhaltigkeit umfassen. Zusätzlich müssen beihilferechtliche Bestimmungen und übergreifende Grundsätze wie die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta und das "Do no significant harm principle" beachtet werden.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm ist vor Beginn des Vorhabens elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderwürdigkeit der Projekte unter Berücksichtigung definierter Qualitätskriterien und regionalfachlicher Stellungnahmen.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage dieses Förderprogramms bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete) des Landes Niedersachsen. Ergänzend kommen relevante EU-Beihilferechtsverordnungen sowie allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen zur Anwendung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (GRW-Fördergebietskulisse)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Website: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)