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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) betriebliche Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern. Erhalten Sie einen Zuschuss zu Sach- oder Lohnkosten, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung der GRW

Das Land Sachsen-Anhalt fördert über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) eine breite Palette von Akteuren: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, das Tourismusgewerbe sowie spezifische Zusammenschlüsse in Form von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern. Die Förderung zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur nachhaltig zu verbessern, indem sie die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen unterstützt und zusätzliche Einkommensquellen generiert. Die geografische Abdeckung erstreckt sich über das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt, wobei die spezifischen Fördersätze je nach Landkreis und kreisfreier Stadt variieren.

Was wird gefördert: Förderfähige Vorhaben und Kosten

Die GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Dies umfasst betriebliche Investitionen, die sowohl auf Sachkapital als auch auf Lohnkosten basieren können. Darüber hinaus werden der Aufbau und das Management von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern gefördert. Auch Umweltschutzmaßnahmen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen, sind förderfähig. Die Förderfähigkeit hängt von der Art der Kosten und der Branche des Antragstellers ab.

Art und Umfang der GRW-Förderung

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Sachsen-Anhalt bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung an. Die Höhe der Förderung variiert stark und ist abhängig von der Unternehmensgröße, der geografischen Lage des Investitionsvorhabens sowie der Art des Projekts (z.B. Investitionsvorhaben, Kooperationsnetzwerk, Innovationscluster oder Umweltschutzmaßnahme). Es existieren spezifische Höchstfördersätze und maximale Förderbeträge pro Vorhaben.

Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Um eine Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zu erhalten, müssen Antragsteller und ihre Vorhaben spezifische rechtliche, administrative und operationale Bedingungen erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an den Projektbeginn, die Sicherung der Arbeitsplätze, die Einhaltung von Beihilferegeln (wie die De-minimis-Verordnung), Vorgaben zur Budgetierung und zur Kooperation. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Rückforderung der Fördermittel führen.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Das Antragsverfahren für die GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft und bewilligt.

Rechtsgrundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Sachsen-Anhalt basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Diese Richtlinie wird durch eine Vielzahl von nationalen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Leitlinien untermauert, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuschüsse bilden und die Konformität mit beihilferechtlichen Vorgaben sicherstellen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 15.000.000 € (variiert je nach Region und Vorhabenart)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Landkreise Mansfeld-Südharz, Altmarkkreis, Burgenlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Börde, Jerichower Land, Harz, Salzwedel, Salzlandkreis, Stendal, Wittenberg, kreisfreie Städte Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg, Landkreis Saalekreis)

Sektoren

Sektoren:

Tourismus, Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Tourismusgewerbe, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Planung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)