Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (GRW-Markt International)
Das Land Brandenburg unterstützte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch das Programm „GRW-Markt International“ bei der Erschließung ausländischer Märkte. Es bot Zuschüsse für nichtinvestive Maßnahmen wie Messeteilnahmen und Coaching zur Markteinführung innovativer Produkte. Das Programm zielte darauf ab, die Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit brandenburgischer Unternehmen zu stärken.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm GRW-Markt International des Landes Brandenburg richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden und produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes. Ziel ist die Stärkung ihrer Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch die Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte, insbesondere für innovative Produkte. Die Förderung zielt darauf ab, strukturelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen und zu Wirtschaftswachstum sowie hoher Beschäftigung im Land Brandenburg beizutragen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert nichtinvestive Maßnahmen zur Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten. Dies umfasst aktive Teilnahmen an internationalen Messen und Veranstaltungen sowie Beratungs- und Coachingmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen einen direkten Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten aufweisen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projekt-Teilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Maßnahme und Antragsberechtigtem, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Einzelmaßnahme. Die Programmlaufzeit ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Regeln gebunden, die von der De-minimis-Verordnung bis zu den Bedingungen für den Projektstart reichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und der Innovationsnähe der Produkte.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für das Programm GRW-Markt International erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Dies umfasst die Antragstellung selbst, den Mittelabruf und die Einreichung des Verwendungsnachweises. Die ILB ist zur Anforderung zusätzlicher Informationen und zur Überprüfung der Angaben berechtigt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm GRW-Markt International basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg und ist in den rechtlichen Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie der Landeshaushaltsordnung eingebettet. Es unterliegt zudem der EU-De-minimis-Verordnung für Beihilfen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
15.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Lebensmittelverarbeitung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Tourismus, Sonstige
Begünstigte:
Produzierendes Gewerbe & Produktionsnahes Dienstleistungsgewerbe
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Verwaltet von:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)