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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
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Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist ein zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik in Deutschland. Sie fördert gewerbliche Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen in strukturschwachen Gebieten, um Arbeitsplätze zu schaffen, Standortnachteile auszugleichen und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Das Programm zeichnet sich durch die etablierte Bund-Länder-Zusammenarbeit und seine ganzheitliche Strategie aus.

Wer wird gefördert

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) richtet sich an Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere gemeinnützige Träger in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Ziel ist es, Beschäftigung und Einkommen zu sichern, Standortnachteile auszugleichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.

Was wird gefördert

Die GRW-Förderung unterstützt eine breite Palette von Vorhaben, von gewerblichen Investitionen über den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur bis hin zu Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und ökologischer Nachhaltigkeit. Dabei werden sowohl materielle als auch immaterielle Investitionsgüter gefördert, wobei es spezifische Ausschlusskriterien für bestimmte Sektoren und Kosten gibt.

Art und Umfang der Förderung

Die GRW bietet sowohl Investitionszuschüsse als auch Zinsverbilligungen an, deren Höhe von der Art des Vorhabens, der Unternehmensgröße und dem Fördergebiet abhängt. Die Förderhöchstsätze können bis zu 45 Prozent für gewerbliche Investitionen und bis zu 90 Prozent für Infrastrukturmaßnahmen erreichen. Die Projektlaufzeiten variieren je nach Art der Maßnahme, wobei allgemeine Investitionsvorhaben meist innerhalb von 36 Monaten umzusetzen sind.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine GRW-Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene rechtliche, administrative und spezifische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung des Beihilferechts, die fristgerechte Antragstellung vor Vorhabensbeginn und die Sicherstellung regionalwirtschaftlicher Effekte. Es gibt zudem spezifische Bedingungen für Konsortien, Haushaltsbeschränkungen und weitere Verpflichtungen, die für die Laufzeit des Projekts relevant sind.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die GRW-Förderung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und fristgerechte Einreichung bei den zuständigen Stellen der Länder. Die Projekte werden anhand ihrer Förderfähigkeit und -würdigkeit geprüft, wobei regionale Prioritäten und spezifische Kriterien berücksichtigt werden, bevor über die Bewilligung entschieden wird.

Rechtsgrundlage

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) basiert auf einer grundgesetzlich verankerten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Der Koordinierungsrahmen ab 2024 bildet die aktuelle Richtlinie, die durch verschiedene europäische und nationale Gesetze ergänzt wird. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten eine zielgenaue und wirkungsvolle regionale Strukturpolitik.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 45 Prozent für gewerbliche Investitionen und bis zu 90 Prozent für Infrastrukturmaßnahmen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bundesweit in ausgewählten strukturschwachen Regionen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Papier- und Verpackungsindustrie, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Pharmaindustrie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: Länder

Website: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)