Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen Offen
Das Land Thüringen fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, regionale Disparitäten abzubauen und die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen. Zuschüsse werden für neue Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierungen und umweltfreundliche Investitionen gewährt.
Wer wird gefördert
Das Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster. Ziel ist es, die regionale Wirtschaft zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und den Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Investitionsvorhaben und Kostenarten, insbesondere bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, sowie für Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Vorhaben, die zur Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Fördergebiet (C- oder D-Gebiet), der Unternehmensgröße und der Art des Investitionsvorhabens richtet. Es gibt spezifische Höchstsätze für allgemeine Investitionen, Umweltschutz-, Energieeffizienz- und Forschungsinfrastrukturprojekte sowie für Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller und Begünstigte gelten diverse Bedingungen und Anforderungen, darunter die Einreichung des Antrags vor Projektbeginn, die Erzielung signifikanter regionalwirtschaftlicher Effekte und die Leistung eines Eigenbeitrags. Zudem gibt es spezifische Regeln für Konsortien, Budgetvorgaben und die Einhaltung von Beihilfevorschriften.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die GRW-Förderung in Thüringen ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen über ein Online-Portal. Die Bewilligungsentscheidung liegt im Ermessen der Thüringer Aufbaubank, mit zusätzlichen Genehmigungsschritten für größere Projekte.
Rechtsgrundlage
Die GRW-Förderung in Thüringen basiert auf der Richtlinie des Freistaats Thüringen und integriert dabei sowohl bundeseinheitliche als auch europäische Regelwerke, um eine konsistente und rechtskonforme Förderung zu gewährleisten.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
7,500,000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt, Suhl, Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Gera, Kölleda, Eisenach, Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda, Weimarer Land, Erfurt, Jena, Weimar)
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Kreativwirtschaft, Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster
Förderbereiche:
Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Verwaltet von: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: Thüringer Aufbaubank