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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Hessen dabei, ihre Flächen nachhaltig zu bewirtschaften. Es fördert Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Natur und Klima sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft und hebt sich durch seine spezifische Ausrichtung auf hessische Gegebenheiten und eine Vielzahl detailreicher Förderoptionen hervor.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm richtet sich an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Hessen sowie an Zusammenschlüsse dieser Betriebe. Es fördert eine besonders nachhaltige Landbewirtschaftung und trägt maßgeblich zur Erfüllung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzzielen bei.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Landbewirtschaftung und den Schutz der Agrarökosysteme abzielen. Dazu gehören die Förderung der Zusammenarbeit bei Konzeptentwicklungen, die Unterstützung des ökologischen Landbaus, und die Implementierung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau, auf Dauergrünland und bei Dauerkulturen. Zudem werden die Erhaltung genetischer Ressourcen und der Arten- und Biotopschutz gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss, wobei die genaue Höhe und Form der Zuwendung vom jeweiligen Vorhaben abhängen. Es gibt sowohl Festbetragsfinanzierungen pro Hektar oder Tier als auch Anteilsfinanzierungen für Konzepte. Die Verpflichtungszeiträume erstrecken sich in der Regel über mindestens fünf Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung relevanter Betriebsführungsstandards, die sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und die Zustimmung zu Kontrollen. Es bestehen klare Regeln bezüglich Konsortien, beihilferechtliche Vorgaben, Budgetbeschränkungen und weitere Verpflichtungen, die die Subventionserheblichkeit der Antragsangaben und die Möglichkeit von Anpassungen oder Rückforderungen umfassen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die rechtzeitige Stellung eines Zuwendungsantrags vor Beginn des Verpflichtungszeitraums und die jährliche Einreichung eines Auszahlungsantrags. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch die Bewilligungsstelle, wobei im Falle einer Antragsüberzeichnung Auswahlkriterien zur Anwendung kommen.

Rechtsgrundlage

Das HALM 2-Programm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen, die durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen untermauert wird. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Kohärenz des Programms mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und anderen relevanten Umwelt- und Naturschutzbestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Verwaltet von: zuständiges Landratsamt Hessen, Bewilligungsstelle

Website: zuständiges Landratsamt Hessen