Hamburg-Kredit Mikro Geschlossen
Der Hamburg-Kredit Mikro, bereitgestellt von der IFB Hamburg, bietet zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Unternehmen in Hamburg. Er unterstützt Investitionen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen und Betriebsmittel, auch zur Bewältigung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Krise. Das Programm richtet sich gezielt an kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die keine herkömmliche Bankfinanzierung erhalten.
Wer wird gefördert?
Der Hamburg-Kredit Mikro richtet sich an kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg. Ziel ist es, diese Unternehmen durch die schnelle Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen zu unterstützen, insbesondere zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sowie zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln am Standort Hamburg.
Was wird gefördert?
Der Hamburg-Kredit Mikro fördert Investitionen und Betriebsmittel für verschiedene unternehmerische Phasen, von der Existenzgründung bis zur Wachstumsfinanzierung. Das Programm deckt eine breite Palette an förderfähigen Ausgaben ab, schließt jedoch bestimmte Maßnahmen wie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Umschuldungen aus.
Art und Umfang der Förderung
Der Hamburg-Kredit Mikro wird als zinsgünstiges Darlehen bereitgestellt und kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten decken. Die Darlehenshöhe variiert je nach Unternehmensphase und beträgt maximal 40.000 EUR. Die Laufzeit des Darlehens ist auf sechs Jahre festgelegt, mit einer tilgungsfreien Anlaufphase.
Bedingungen und Anforderungen
Für den Hamburg-Kredit Mikro gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Unternehmensgröße, der Notwendigkeit einer Bankabsage und der Einhaltung von De-minimis-Beihilferegeln. Bewerber müssen ein notarielles Schuldanerkenntnis vorlegen, und Gesellschafter juristischer Personen müssen eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen.
Antragsverfahren
Der Antrag für den Hamburg-Kredit Mikro muss vor Beginn des Vorhabens in digitaler Form über das Online-Antragsportal der IFB Hamburg eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie der Handelskammer oder Handwerkskammer, die auch beratend zur Seite stehen. Unvollständige Anträge können abgelehnt werden, vollständige Anträge werden bevorzugt bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm Hamburg-Kredit Mikro basiert auf dem Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank und wird im Einvernehmen mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation durchgeführt. Es unterliegt den Bestimmungen des europäischen Beihilferechts, insbesondere der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
40.000 EUR
Offen bis:
30.04.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Kleine Unternehmen, Selbstständige & Angehörige der freien Berufe
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Skalierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Verwaltet von: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner: Handelskammer, Handwerkskammer, Unternehmer ohne Grenzen e.V., Arbeitskreis Selbständiger Migranten e.V.
Website: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)