Hamburg-Kredit Wachstum Offen
Der Hamburg-Kredit Wachstum ist ein Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), das die langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in Hamburg unterstützt. Er verbilligt das bereits günstige KfW-Programm "ERP-Förderkredit KMU" durch eine Zinssubvention der Freien und Hansestadt Hamburg, wodurch Unternehmen in der Hansestadt von besonders attraktiven Konditionen profitieren.
Wer wird gefördert
Der Hamburg-Kredit Wachstum richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler sowie natürliche Personen in Hamburg, die in Gewerbeimmobilien investieren oder diese vermieten/verpachten möchten. Das Programm fördert Vorhaben, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erfordern.
Was wird gefördert
Der Hamburg-Kredit Wachstum finanziert ein breites Spektrum an Investitionen und Betriebsmitteln, die dem Wachstum und der Liquidität von Unternehmen dienen. Dazu gehören sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte, Messebeteiligungen und Beratungsleistungen.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet Darlehen zur Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Kredithöhe ist pro Vorhaben und pro Kreditnehmer begrenzt, und es sind flexible Laufzeiten mit tilgungsfreien Anlaufjahren möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und den Erhalt des Hamburg-Kredits Wachstum gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören eine Mindestdauer der Marktaktivität, bankübliche Besicherung und die Einhaltung relevanter EU-Beihilferegeln wie die De-minimis-Verordnung und die AGVO.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für den Hamburg-Kredit Wachstum erfolgt über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl, welches den Antrag an die IFB Hamburg weiterleitet. Die IFB Hamburg entscheidet über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Ressourcen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Die Förderung des Hamburg-Kredit Wachstum basiert auf der produktspezifischen Richtlinie der IFB Hamburg und dem Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Die Refinanzierung erfolgt über die KfW Bankengruppe, wobei auch maßgebliche EU-Beihilfeverordnungen wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Anwendung finden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
750.000 € pro Vorhaben, 1.500.000 € pro Kreditnehmer (innerhalb von 3 Jahren)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstige Dienstleistungsgewerbe), Freiberuflich Tätige, natürliche Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Förderbereiche:
Umsetzung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Lokal
Finanzierende Stelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Freie und Hansestadt Hamburg, KfW Bankengruppe
Verwaltet von: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner: Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
Website: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)