Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung
Das Förderprogramm des Landes Hamburg unterstützt die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung. Es zielt darauf ab, städtebauliche Missstände zu beseitigen und gleichzeitig preiswerten Wohnraum zu sichern und zu verbessern. Antragsteller können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm richtet sich an Grundeigentümer und Erbbauberechtigte, die Mietwohnraum in bestimmten Hamburger Stadtteilentwicklungsgebieten modernisieren möchten. Ziel ist die Sicherung und Verbesserung von preiswertem Wohnraum sowie die Beseitigung städtebaulicher Missstände.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert umfassende Energiespar-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden. Dabei werden auch Kosten für energetische Qualitätssicherung und den Einbau spezifischer Lüftungsanlagen berücksichtigt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen, darunter Baukosten- und Mietzuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse ist maßnahmenabhängig und an energetische Standards gekoppelt, mit langfristigen Bindungszeiträumen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Zustimmung der Mieter, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung von Qualitätssicherungsstandards im Bereich Energie und Fassadengestaltung. Es gibt auch Regelungen zu Belegungs- und Mietpreisbindungen sowie zum Kumulierungsverbot bei anderen Beihilfen.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Baufortschritt und unterliegt der Prüfung durch die IFB Hamburg und weitere Behörden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung", gültig ab dem 1. Januar 2022. Es stützt sich zudem auf bundes- und europarechtliche Grundlagen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.056,00 EUR/m² zuzüglich Zuschläge für energetische Standards
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Sanierungsgebiete gemäß § 142 BauGB, Gebiete vorbereitender Untersuchungen § 141 BauGB, Stadtumbaugebiete § 171b BauGB, Gebiete der Sozialen Stadt § 171e BauGB, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung, Städtebau & Stadterneuerung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bezirksämter, Finanzbehörde