Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung Offen
Das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung ist ein Programm der Freien und Hansestadt Hamburg, das langzeitarbeitslose Personen und Unternehmen unterstützt. Es bietet Lohnkostenzuschüsse und Qualifizierungsförderung, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Programm ist eine Ermessensleistung, die gezielt dort ansetzt, wo herkömmliche Maßnahmen nicht ausreichen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung richtet sich primär an langzeitarbeitslose oder junge, schwer vermittelbare Personen in Hamburg und an Arbeitgeber, die solche Personen einstellen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Integration dieser Zielgruppen in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und die Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu fördern.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten
Das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung unterstützt die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse und bietet zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen. Der Fokus liegt auf der Integration in den Arbeitsmarkt und der Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch gezielte Förderung von Langzeitarbeitslosen und jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen.
Art und Umfang der Förderung
Das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung stellt Zuschüsse sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bereit. Die Höhe der Förderung hängt von der Arbeitszeit ab und kann durch zusätzliche Leistungen für Erziehende und schwerbehinderte Personen aufgestockt werden. Die Förderdauer ist auf maximal zwölf Monate pro Beschäftigungsverhältnis begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Um die Förderfähigkeit im Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung zu gewährleisten, müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber spezifische rechtliche und administrative Bedingungen erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an das Beschäftigungsverhältnis, die Einhaltung des Mindestlohns und der Ausschluss von Doppelförderungen. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, die nur greift, wenn andere Eingliederungsinstrumente nicht zum Erfolg führen.
Antragsverfahren und Förderentscheidung
Der Antrag für das Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung kann formlos gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Jobcenter team.arbeit.hamburg, welches über die Förderzusage entscheidet. Die Förderung erfolgt nach umfassender Prüfung und Dokumentation der individuellen Situation des Antragstellers, da es sich um eine Ermessensleistung handelt.
Rechtsgrundlage der Förderung
Die rechtliche Basis des Hamburger Modells zur Beschäftigungsförderung bildet die Arbeitsanleitung Nr. 092 in Verbindung mit § 16f des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese Regelungen definieren den Rahmen und die Bedingungen für diese Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung in Hamburg, ergänzt durch Bestimmungen wie das Mindestlohngesetz.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Monatliche Zuschüsse bis zu 400,00 € (Grundförderung) plus Zusatzförderungen und bis zu 2.000,00 € (Qualifizierungszuschuss)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg (Deutschland)
Förderbereiche:
Markteinführung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Freie und Hansestadt Hamburg
Verwaltet von: Jobcenter team.arbeit.hamburg
Zusätzliche Partner: Bundesagentur für Arbeit, zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH
Website: Jobcenter team.arbeit.hamburg