Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in Hessen unterstützt Landwirtinnen und Landwirte, die Flächen in wirtschaftlich schwierigen Gebieten bewirtschaften. Das Programm gleicht Einkommensverluste und zusätzliche Kosten aus, die diesen Betrieben im Vergleich zu anderen Regionen entstehen. Ziel ist der Erhalt der Kulturlandschaft und der landwirtschaftlichen Flächennutzung in Hessen.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in Hessen, die Flächen in ausgewiesenen benachteiligten Gebieten bewirtschaften. Ziel ist es, die landwirtschaftliche Flächennutzung und damit die Kulturlandschaft in diesen Regionen zu erhalten und negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sowie den Klima- und Umweltschutz zu verhindern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die dauerhafte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten Hessens. Es zielt darauf ab, Einkommensverluste und zusätzliche Kosten auszugleichen, die durch die Bewirtschaftung unter schwierigeren Bedingungen entstehen. Der Schwerpunkt liegt auf grünland- und futterbaubetonten Verfahren.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe pro Hektar nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche gestaffelt ist. Die Auszahlung erfolgt degressiv nach Betriebsgröße, wobei Flächen über 500 Hektar nicht mehr gefördert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllen, einschließlich der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bei Nichteinhaltung können Kürzungen oder Nichtzahlungen erfolgen. Für die Beantragung ist eine Mindestfläche von 3 Hektar in benachteiligten Gebieten erforderlich.
Antragsverfahren
Der Antrag auf die Ausgleichszulage muss jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Prüfung erfolgt durch Verwaltungskontrollen und Vor-Ort-Kontrollen.
Rechtsgrundlagen
Die Ausgleichszulage wird auf Basis einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen gewährt, die wiederum auf dem Nationalen Strategieplan zur Umsetzung der GAP-Reform sowie verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fußt. Sie unterliegt zudem der Hessischen Landeshaushaltsordnung und dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
25,00 € bis 180,00 € pro Hektar
Einsendeschluss:
15.05.2026
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Bundesregierung, Europäische Union
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Örtlich und sachlich zuständiger Fachdienst des Landrats oder der Landrätin
Website: