Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen bietet mit der Förderrichtlinie Berufliche Bildung finanzielle Unterstützung für Projekte zur qualitativen Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dieses vielseitige Programm zielt darauf ab, die Fachkräftesicherung zu stärken und spezifische Zielgruppen durch innovative Ansätze in Bereichen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu fördern. Es stellt Zuschüsse für unterschiedlichste Akteure und Maßnahmen bereit, von der Ausbildungsplatzförderung über überbetriebliche Lehrgänge bis zur Aufstiegsqualifizierung.

Wer wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt verschiedene Akteure im Bereich der beruflichen Bildung durch Zuschüsse. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die in der beruflichen Bildung tätig sind, sowie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gebietskörperschaften für spezifische Ausbildungsprogramme. Die Förderung richtet sich an Projekte, die zur qualitativen Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in Hessen beitragen und besondere Landesinteressen verfolgen.

Was wird gefördert?

Die hessische Förderrichtlinie für berufliche Bildung unterstützt eine breite Palette an Vorhaben, die von der direkten Ausbildungsplatzförderung und überbetrieblichen Lehrgängen bis hin zu innovativen Projekten in Digitalisierung und Nachhaltigkeit reichen. Es werden sowohl die direkten Kosten der Ausbildung als auch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Integration spezifischer Zielgruppen finanziert. Die Förderung ist in verschiedene thematische Schwerpunkte unterteilt, die jeweils spezifische Anforderungen an die Inhalte und den Reifegrad der Projekte stellen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Höhe und der Umfang je nach spezifischem Programm innerhalb der Förderrichtlinie variieren. Die Zuwendungen können als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung erfolgen. Die maximalen Fördersätze reichen von festen Pauschalen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeiten der geförderten Maßnahmen sind ebenfalls spezifisch für jedes Programm definiert.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Bedingungen und rechtliche Anforderungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl den Antragsprozess als auch die Projektdurchführung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es gibt spezifische Bestimmungen zur Antragstellung vor Projektbeginn, zu den Verwendungsnachweisen und zur Transparenz gegenüber den Bewilligungsbehörden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderrichtlinie Berufliche Bildung ist primär schriftlich bei den jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden einzureichen, wobei spezifische Fristen und erforderliche Unterlagen je nach Förderprogramm variieren. Die Auswahl der Anträge erfolgt im Ermessensspielraum der Bewilligungsbehörde, basierend auf den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Rechtsgrundlage

Die „Förderrichtlinie Berufliche Bildung“ des Landes Hessen ist die maßgebliche rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm. Sie wird ergänzt durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften sowie europäische Beihilferegelungen. Diese Dokumente definieren die genauen Bedingungen und Verfahrensweisen für die Vergabe der Fördermittel.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2031

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel)

Zusätzliche Partner:

Begleitstellen, Heinz-Piest-Institut (HPI) für Handwerkstechnik

Website:

WI Bank

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