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Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Hessen-Darlehen Neubau unterstützt Privatpersonen beim erstmaligen Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum sowie bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten. Das Programm zeichnet sich durch zinsverbilligte Darlehen aus, die Haushalten mit besonderem Bedarf, wie Familien mit Kindern oder Personen mit Behinderung, den Zugang zu angemessenem Wohnraum in Hessen ermöglichen sollen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen und gemeinschaftliche Wohnprojekte in Hessen, die erstmalig selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben möchten. Es zielt darauf ab, insbesondere Familien mit Kindern sowie Haushalten mit behinderten Haushaltsangehörigen oder sonstigem besonderem Bedarf den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu ermöglichen, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Was wird gefördert

Das Programm fördert den Neubau oder Erwerb von erstmaligem, selbstgenutztem Wohneigentum, einschließlich Ein- oder Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Auch der Ausbau oder die Erweiterung bestehender selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser zur Wohnraumversorgung von Angehörigen ist förderfähig. Die Maßnahmen müssen der dauernden Wohnraumversorgung dienen und können auch Modernisierungs- und Instandsetzungskosten umfassen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Baudarlehen. Die Darlehenshöhe für Neubauten variiert zwischen 160.000 Euro und 200.000 Euro, abhängig von den örtlichen Bodenpreisen, und kann bei Erreichen des Effizienzhausstandards 40 um weitere 20.000 Euro erhöht werden. Für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien beträgt das Darlehen bis zu 200.000 Euro. Der Förderhöchstsatz liegt bei 50 Prozent der Gesamtkosten, bei einem Festzins von 0,6 Prozent für 20 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einhaltung von Einkommensgrenzen und der Einsatz eines Eigenkapitals von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Projekte müssen dauerhaft der Wohnraumversorgung dienen, und die monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens 400 Euro betragen. Gemeinschaftliche Wohnprojekte haben zusätzliche Anforderungen bezüglich ihrer rechtlichen Konstituierung und Planung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Hessen-Darlehen Neubau ist zweistufig. Der Antrag wird zunächst bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht, welche ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiterleitet. Alternativ ist eine digitale Einreichung direkt über das Kundenportal der WIBank möglich. Eine vorläufige Förderzusage kann unter bestimmten Bedingungen erteilt werden, um Finanzierungssicherheit und einen vorzeitigen Baubeginn zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das Hessen-Darlehen Neubau bildet die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und gemeinschaftlichen Wohnens vom 4. Mai 2023. Diese Richtlinie basiert auf dem Hessischen Wohnraumförderungsgesetz (HWoFG) und der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO).

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

220.000 Euro

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Website: zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen