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Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung und den Betrieb von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren. Ziel ist es, die Entstehung neuer, zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen zu fördern. Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, in der Regel in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an Träger von Gründerzentren in Hessen, die die Entstehung neuer, zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen begünstigen möchten. Antragsberechtigt sind kommunale und öffentliche Träger sowie bestimmte juristische Personen. Die Maßnahmen müssen Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen in Ober- und Mittelzentren in Hessen unterstützen, vorrangig in EFRE- und GRW-Gebieten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert die Einrichtung und Ausstattung verschiedener Arten von Gründerzentren sowie deren Betrieb und die Unterstützung von Start-ups. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen Investitionen in Gebäude und Erstausstattung für regionale Zentren, laufende Betriebsausgaben für virtuelle Zentren und die Weiterleitung von Zuwendungen an innovative Start-ups durch spezialisierte Zentren. Die geförderten Projekte zielen darauf ab, junge Unternehmen in ihrer Start- und Anlaufphase zu unterstützen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zweckbindungsfrist für geförderte Gebäude liegt bei 15 Jahren, für Erstausstattungen bei 5 Jahren und für virtuelle Gründerzentren können laufende Betriebsausgaben für bis zu 3 Jahre gefördert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und beihilferechtliche Vorgaben geknüpft, um eine richtlinienkonforme Abwicklung und die Weitergabe des wirtschaftlichen Vorteils an die Zielgruppe sicherzustellen. Dies beinhaltet die Einhaltung der De-minimis-Verordnung oder AGVO für die Endempfänger, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und jährliche Berichtspflichten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank zu initiieren und kann auch elektronisch erfolgen. Für GRW-Anträge sind amtliche Formulare zu nutzen. Die Bewilligung basiert auf einem detaillierten Konzept des Gründerzentrums und, bei spezialisierten Zentren, der Bewertung des Businessplans der geförderten Start-ups.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Gründerzentren in Hessen basiert auf den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung. Diese Richtlinie legt den Zuwendungszweck, die Fördergegenstände und die beihilferechtliche Einordnung fest und orientiert sich an übergeordneten EU-Verordnungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Ober- und Mittelzentren (Hessen), EFRE-Vorranggebiete (Hessen), regionale Fördergebiete der GRW (Hessen)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gründerzentren, Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Website: WI Bank