Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren Offen
Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung und den Betrieb von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren. Ziel ist es, die Entstehung neuer, zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen zu fördern. Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, in der Regel in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an Träger von Gründerzentren in Hessen, die die Entstehung neuer, zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen begünstigen möchten. Antragsberechtigt sind kommunale und öffentliche Träger sowie bestimmte juristische Personen. Die Maßnahmen müssen Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen in Ober- und Mittelzentren in Hessen unterstützen, vorrangig in EFRE- und GRW-Gebieten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Einrichtung und Ausstattung verschiedener Arten von Gründerzentren sowie deren Betrieb und die Unterstützung von Start-ups. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen Investitionen in Gebäude und Erstausstattung für regionale Zentren, laufende Betriebsausgaben für virtuelle Zentren und die Weiterleitung von Zuwendungen an innovative Start-ups durch spezialisierte Zentren. Die geförderten Projekte zielen darauf ab, junge Unternehmen in ihrer Start- und Anlaufphase zu unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zweckbindungsfrist für geförderte Gebäude liegt bei 15 Jahren, für Erstausstattungen bei 5 Jahren und für virtuelle Gründerzentren können laufende Betriebsausgaben für bis zu 3 Jahre gefördert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und beihilferechtliche Vorgaben geknüpft, um eine richtlinienkonforme Abwicklung und die Weitergabe des wirtschaftlichen Vorteils an die Zielgruppe sicherzustellen. Dies beinhaltet die Einhaltung der De-minimis-Verordnung oder AGVO für die Endempfänger, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und jährliche Berichtspflichten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank zu initiieren und kann auch elektronisch erfolgen. Für GRW-Anträge sind amtliche Formulare zu nutzen. Die Bewilligung basiert auf einem detaillierten Konzept des Gründerzentrums und, bei spezialisierten Zentren, der Bewertung des Businessplans der geförderten Start-ups.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der Gründerzentren in Hessen basiert auf den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung. Diese Richtlinie legt den Zuwendungszweck, die Fördergegenstände und die beihilferechtliche Einordnung fest und orientiert sich an übergeordneten EU-Verordnungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Ober- und Mittelzentren (Hessen), EFRE-Vorranggebiete (Hessen), regionale Fördergebiete der GRW (Hessen)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gründerzentren, Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen
Förderbereiche:
Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: WI Bank