Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne
Das Land Hessen fördert hessische Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne. Dieses Programm unterstützt die Verkehrswende und die Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr, indem es Zuschüsse für Planungs- und Umsetzungsmanagement bietet. Es ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaziele des Landes Hessen bis 2045.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an hessische Kommunen, die Vorhaben zur Mobilitätsplanung umsetzen möchten. Ziel ist die Unterstützung bei der Erstellung und dem Umsetzungsmanagement nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne, um die Verkehrswende und die Klimaneutralität im Verkehr auf kommunaler Ebene voranzutreiben. Die Förderung ist auf das geografische Gebiet Hessen beschränkt und erfordert die Einhaltung europäischer SUMP-Leitlinien.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt die Schaffung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätspläne in hessischen Kommunen. Dies beinhaltet die Erstellung eines Plans auf Basis europäischer Leitlinien sowie dessen Umsetzungsmanagement, das Monitoring, Bürgerbeteiligung und die Realisierung konkreter Maßnahmenpakete umfasst. Gefördert werden sowohl Personal- als auch Sachausgaben, die unmittelbar mit dem Förderzweck in Verbindung stehen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für hessische Kommunen zur Förderung nachhaltiger Mobilitätspläne. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben und finanzieller Leistungsfähigkeit der Kommune, kann aber durch Kumulation mit Bundes- oder EU-Mitteln bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen. Die Projekte können sich über Zeiträume von bis zu 24 oder 30 Monaten erstrecken.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm erfordert von Antragstellern, insbesondere hessischen Kommunen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Einholung eines politischen Beschlusses für das Mobilitätsplanvorhaben. Kumulationen mit anderen Förderungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, wobei Bundes- und EU-Mittel vorrangig zu beantragen sind. Die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben ist hier nicht relevant, da es sich nicht um Beihilfen handelt.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess ist einstufig und kann jederzeit erfolgen. Anträge sind elektronisch bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen und müssen neben dem Antragsformular auch Nachweise zur Gesamtfinanzierung, einen politischen Beschluss der Kommune und eine Projektbeschreibung enthalten. Die Anträge werden auf Vollständigkeit und fachlichen Bezug geprüft, die Letztentscheidung obliegt der Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne vom 12. Oktober 2023 verankert. Es basiert auf dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz und den allgemeinen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Förderung gilt beihilferechtlich nicht als staatliche Beihilfe im Sinne des AEUV.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 60.000 € für Sachausgaben (Erstellung), Förderquoten von 50-90%
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
HA Hessen Agentur GmbH
Zusätzliche Partner:
Fachzentrum „Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen – für Kreis und Kommune“
Website: