Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Hybrid

Die Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung unterstützt Bauvorhaben zur Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, Studierende und Auszubildende. Sie unterscheidet sich durch spezifische Einzelprogramme und die Kombination aus zinsgünstigen Darlehen und Finanzierungszuschüssen.

Wer wird gefördert

Das Programm zur sozialen Mietwohnraumförderung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die in Hessen Mietwohnraum schaffen oder modernisieren möchten. Ziel ist es, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, Studierende sowie Auszubildende mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Förderberechtigung ist an die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen oder durch Dritte gebunden.

Was wird gefördert

Im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung werden sowohl der Neubau als auch Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen unterstützt. Darüber hinaus können Modellprojekte gefördert werden, die neue Konzepte im Bereich des kostengünstigen Bauens und gemeinschaftlicher Wohnformen erproben. Eine zentrale Bedingung ist die Schaffung oder Modernisierung von mindestens vier Wohneinheiten pro Vorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, das durch einen zusätzlichen Finanzierungszuschuss ergänzt wird. Das Land Hessen übernimmt zudem die Zinsen während der ersten Zinsfestschreibung. Die Höhe der Förderung ist pauschaliert und richtet sich nach Art des Vorhabens, Grundstückswert und gewählten Bindungsdauern.

Bedingungen und Anforderungen

Fördernehmer müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtausgaben erbringen und für die ordnungsgemäße Durchführung sowie Verwaltung des Wohnraums Sorge tragen. Geförderte Wohnungen unterliegen Mietpreis- und Belegungsbindungen, die die Einkommen der Mieter sowie die Miethöhe regulieren. Kommunen werden in der Regel zur Kofinanzierung herangezogen, um den lokalen Wohnungsbedarf zu sichern.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst muss das Bauvorhaben bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle angemeldet werden, gefolgt von einer formellen Antragstellung bei der WIBank nach Bestätigung der Aufnahme ins Förderprogramm. Die Prüfung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung des lokalen Bedarfs und der Einhaltung technischer sowie finanzieller Vorgaben.

Rechtsgrundlagen

Die soziale Mietwohnraumförderung in Hessen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen und wird durch eine Reihe von Landesgesetzen und Verordnungen legitimiert. Dies gewährleistet eine klare rechtliche Einordnung und Transparenz der Fördermaßnahme.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variiert nach Art des Vorhabens, Grundstückswert und gewähltem Finanzierungszuschuss. Darlehen von 1.200 Euro bis 2.600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Finanzierungszuschuss von 20% bis 40% des Förderdarlehens. Modernisierungsdarlehen bis zu 75% der anerkannten Ausgaben, mindestens 5.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzliche Darlehen für Aufzüge (max. 45.000 Euro) und Gemeinschaftsräume.

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen

Begünstigte

Begünstigte:

Haushalte mit geringem Einkommen, Haushalte mit mittlerem Einkommen, studentische Haushalte, Haushalte von Auszubildenden, natürliche und juristische Personen (Bauherrschaft)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

Kommunen, Studierendenwerk (für studentisches Wohnen)

Website:

WI Bank

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