Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen Offen
Das Land Hessen unterstützt die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie für Studierende und Auszubildende. Dies erfolgt durch zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse, um die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen. Das Programm adressiert gezielt das Marktversagen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in Hessen bei der Modernisierung und dem Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Ziel ist es, Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie Studierende und Auszubildende angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und zum Neubau von Mietwohnungen. Es deckt eine Vielzahl von Verbesserungen ab, die die Wohnqualität, Energieeffizienz und Barrierefreiheit betreffen, und legt klare Kriterien für die Förderfähigkeit von Kosten und Projektphasen fest.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen und Finanzierungszuschüssen. Die Höhe der Unterstützung variiert je nach Art der Maßnahme (Neubau oder Modernisierung) und der gewählten Bindungsdauer, wobei auch Zuschläge für besondere Standards wie Barrierefreiheit oder Effizienzhausstandard gewährt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter Anforderungen an die Miethöhe, die Belegung der Wohnungen, die Bonität der Antragsteller sowie die Einhaltung eines Kumulierungsverbots mit anderen Förderprogrammen. Eine kommunale Beteiligung ist für bestimmte Maßnahmen erforderlich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und erfordert eine vorherige Anmeldung des Bauvorhabens bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag bei der WIBank. Die Auswahl der Projekte erfolgt bei Übersteigen der Fördermittel anhand spezifischer Kriterien.
Rechtsgrundlage
Die soziale Mietwohnraumförderung in Hessen basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung, die durch mehrere Landesgesetze und Verordnungen legitimiert und detailliert wird. Die offiziellen Texte sind öffentlich zugänglich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Darlehen bis zu 75% der Modernisierungskosten; für Neubau bis zu 2.600 Euro/qm Wohnfläche; bis zu 45.000 Euro für Aufzüge. Finanzierungszuschüsse bis zu 40% des Förderdarlehens.
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Haushalte mit geringem Einkommen, Haushalte mit mittlerem Einkommen, studentische Haushalte, Haushalte von Auszubildenden
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), zuständige Wohnungsbauförderstelle
Zusätzliche Partner: Kommunen, Studierendenwerk