Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE Geschlossen
Das Land Hessen unterstützt Gemeinden und kommunale Zweckverbände bei der nachhaltigen Gestaltung ihrer Stadtstrukturen. Dieses Programm ermöglicht Zuschüsse für städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen aus Mitteln des Bundes und des Landes. Es zielt darauf ab, Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Städte zukunftsorientiert zu entwickeln.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an hessische Gemeinden und kommunale Verbände, die Vorhaben zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung umsetzen möchten. Ziel ist die Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Förderung einer zeitgemäßen Stadtstruktur, sozialer Integration und ökologischer Nachhaltigkeit.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst eine breite Palette von Maßnahmen, die der nachhaltigen Stadtentwicklung dienen, von vorbereitenden Planungen über bauliche Projekte bis hin zu Steuerungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei werden sowohl öffentliche als auch in bestimmten Fällen private Maßnahmen unterstützt, die zur Erreichung der Programmziele beitragen. Es gibt detaillierte Vorgaben zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
Art und Umfang der Förderung
Das Land Hessen gewährt im Rahmen dieses Programms nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahmen ist auf zehn Jahre begrenzt, wobei für bestimmte Maßnahmen unterschiedliche Zweckbindungsfristen gelten.
Konditionen und Voraussetzungen
Um Fördermittel zu erhalten, müssen Gemeinden und Verbände bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sowohl die Gesamtmaßnahme als auch einzelne Projekte betreffen. Dazu gehören die Aufnahme in ein Förderprogramm, die Erstellung von Entwicklungskonzepten und der Aufbau von Steuerungsstrukturen. Zudem sind Berichtspflichten und Vergabevorschriften zu beachten, um einen transparenten und regelkonformen Mitteleinsatz zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert: Zunächst wird die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm beantragt, gefolgt von einer jährlichen Antragstellung für die konkreten Einzelmaßnahmen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei die Einhaltung umfassender Berichtspflichten von großer Bedeutung ist.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung in Hessen basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) vom 16. November 2023. Diese Richtlinie legt die spezifischen Rahmenbedingungen und Verfahren für die Gewährung von Zuwendungen fest, die aus Landes- und Bundesmitteln bereitgestellt werden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Gemeinden und kommunale Zweck- und Planungsverbände
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: WI Bank