Förderung von Start-ups und Scale-ups
Das Land Hessen bietet mit der „Förderung von Start-ups und Scale-ups“ gezielte Unterstützung für junge, innovative Unternehmen in ihren Gründungs- und Wachstumsphasen. Das Programm zeichnet sich durch zwei Säulen aus: direkte Stipendien für Gründer und Projektförderungen zur Stärkung des hessischen Start-up-Ökosystems. Ziel ist es, die Erfolgschancen innovativer Unternehmen zu erhöhen und Hessen als attraktiven Gründungsstandort zu etablieren.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm "Förderung von Start-ups und Scale-ups" des Landes Hessen richtet sich an natürliche Personen, junge innovative Unternehmen sowie an juristische Personen, die das Start-up-Ökosystem in Hessen stärken. Die Förderung zielt darauf ab, die Gründungschancen und die Wettbewerbsfähigkeit innovativer Unternehmen zu steigern und Hessen als attraktiven Standort für Start-ups zu etablieren.
Was wird gefördert
Das Programm fördert im Wesentlichen zwei Bereiche: die Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle durch direkte Stipendien sowie Projekte, die die Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups zum Ziel haben. Es unterstützt Unternehmen in verschiedenen Entwicklungsphasen und deckt notwendige Ausgaben ab, die für die Umsetzung der Vorhaben erforderlich sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Förderstrang: bis zu 40.000 Euro für Start-up-Gründerstipendien und bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Projekte. Das Programm ist auf Dauer angelegt, ohne eine feste Befristung der Förderperiode.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm unterliegt spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Antragsstellung, der Einhaltung von Beihilferegelungen und der Budgetierung. Es wird großer Wert auf die frühzeitige Antragstellung vor Projektbeginn gelegt und auf die Einhaltung der De-minimis-Regelung, um die Konformität mit dem EU-Beihilferecht sicherzustellen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist je nach Förderart unterschiedlich strukturiert, erfordert aber in der Regel eine schriftliche Einreichung vor Projektbeginn. Die Bewertung erfolgt transparent anhand festgelegter Kriterien, insbesondere für die Gründerstipendien, die ein zweistufiges Verfahren durchlaufen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das Förderprogramm bildet die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Start-ups und Scale-ups, ergänzt durch weitere landesspezifische haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen. Diese gewährleisten die Legitimität und die korrekte Abwicklung der Fördermittel.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 40.000 € (Start-up-Gründerstipendium), bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Projektförderung)
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Verwaltet von:
HA Hessen Agentur GmbH (Bewilligungsbehörde), Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI), StartHub Hessen (fachtechnische Stelle)
Website: