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Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Hessen unterstützt Investitionen in innovative, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote, die für die Region besonders wirksam sind. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für touristische Dienstleistungen und öffentliche touristische Infrastruktur. Ziel ist es, den Tourismusstandort Hessen nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln, neue Arbeitsplätze zu schaffen und strukturschwache Regionen zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm "Regionale Entwicklung – Tourismus" des Landes Hessen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Tourismusbereich. Hauptsächlich werden öffentliche und gemeinnützige Träger sowie bestimmte juristische und natürliche Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht unterstützt, die in touristische Angebote und Infrastruktur in Hessen investieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, den Tourismusstandort Hessen zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und strukturschwache Regionen durch innovative und marktgerechte Angebote zu entwickeln.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an touristischen Dienstleistungen und Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur. Im Fokus stehen Projekte, die innovative, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote schaffen und die Barrierefreiheit verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung über Anteilfinanzierung. Die Fördersätze und maximalen Zuschusshöhen variieren je nach Art des Vorhabens und der genutzten Förderquelle (Landesmittel, GRW, EFRE).

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von rechtlichen und inhaltlichen Bedingungen erfüllen. Dazu gehören Nachweise zur regionalen Tourismuswirksamkeit des Vorhabens, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben (insbesondere der AGVO) und spezifische Anforderungen an Eigentumsverhältnisse und die Übertragung von Betriebsaufgaben.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Tourismusförderung in Hessen ist zentral über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geregelt. Anträge müssen elektronisch oder auf amtlichem Formular vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, wobei eine sorgfältige Dokumentation der Projektdetails und regionalen Effekte erforderlich ist.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis für die Förderung der regionalen Entwicklung im Tourismus in Hessen bilden die spezifischen Richtlinien des Landes, die im Einklang mit nationalen und europäischen Vorgaben stehen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 20.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (GRW-Gebiete, EFRE-Vorranggebiete)

Sektoren

Sektoren:

Tourismus, Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Kultureinrichtungen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Tourismus & Freizeitwirtschaft, Öffentliche Einrichtungen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Website: WI Bank