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Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)
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Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Hessen unterstützt über die HessenFilm und Medien GmbH innovative Projekte in Film, Fernsehen und audiovisuellen Medien. Die Förderung stärkt den Medienstandort Hessen, indem sie Entwicklung, Produktion und Vermarktung qualitativ hochwertiger Inhalte sowie die lokale Kino- und Festivalkultur vorantreibt. Sie zeichnet sich durch vielfältige Förderinstrumente und einen starken Fokus auf kulturelle Qualität und ökologische Standards aus.

Wer wird gefördert

Das Land Hessen unterstützt im Rahmen der Hessischen Film- und Fernsehförderung (HessenFilm) diverse Akteure und Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen und audiovisuelle Medien. Die Förderung zielt darauf ab, den Medienstandort Hessen zu stärken und eine qualitativ hochwertige, vielfältige Kulturlandschaft zu entwickeln. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen mit Bezug zu Hessen, die Projekte in diesem Sektor realisieren möchten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert ein breites Spektrum an Vorhaben im Film- und Medienbereich, von der Stoffentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und der Förderung von Kinos und Festivals. Es werden Projekte aller Genres und Formate unterstützt, die künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertig sind und einen Bezug zu Hessen aufweisen. Explizit ausgeschlossen sind Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.

Art und Umfang der Förderung

Die Hessische Film- und Fernsehförderung bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Förderbereich und Projektart, wobei spezifische Höchstsätze gelten und bis zu 2,2 Millionen Euro für kulturelle Zwecke unter bestimmten Bedingungen möglich sind. Die Förderintensität und Rückzahlungsmodalitäten sind klar definiert.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche, finanzielle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Dies umfasst den Projektstart, die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards, die Gewährleistung des „Hessen-Effekts“ sowie die Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben wie der AGVO und De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Film- und Medienförderung durch HessenFilm erfolgt in der Regel online nach einer verpflichtenden Erstberatung. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch eine Jury oder die Geschäftsführung, wobei Fristen und vollständige Unterlagen entscheidend für die Zulässigkeit sind.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm der HessenFilm und Medien GmbH basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die durch Landesmittel sowie Beiträge des Hessischen Rundfunks und des Zweiten Deutschen Fernsehens finanziert wird. Es unterliegt zudem den europäischen Beihilferegeln der AGVO und der De-minimis-Verordnung und berücksichtigt das Filmförderungsgesetz (FFG) bei bundesgeförderten Vorhaben.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.200.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Film, Fernsehen, audiovisuelle Medien, Kulturwirtschaft, Kino, Festivals

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Infrastruktur, Prototypenentwicklung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Land Hessen, Hessischer Rundfunk, Zweites Deutsches Fernsehen

Verwaltet von: HessenFilm und Medien GmbH (HFM)

Website: HessenFilm und Medien GmbH