Hochwasserschutz im Binnenland
Das Förderprogramm „Hochwasserschutz im Binnenland“ von Niedersachsen und Bremen unterstützt wasserwirtschaftliche Vorhaben zur Abwehr von Hochwasser und zur Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung. Es hebt sich durch die gezielte Förderung von Bau- und Konzeptmaßnahmen im Binnenland ab, oft unter Kofinanzierung durch EU-Mittel wie den ELER. Hauptziel ist die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unterhaltungspflichtige an Gewässern, die Projekte zum Hochwasserschutz im Binnenland in Niedersachsen und Bremen umsetzen möchten. Ziel ist die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere im ländlichen Raum, unter Berücksichtigung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.
Was wird gefördert
Das Programm fördert wasserwirtschaftliche Vorhaben zur Abwehr von Hochwasser und zur Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung. Dies umfasst den Neubau, die Erweiterung und den Rückbau von Hochwasserschutzanlagen sowie die Grundinstandsetzung von Schöpfwerken. Auch konzeptionelle Vorarbeiten und begleitende Maßnahmen wie Planungen und Zweckforschungen sind zuwendungsfähig. Die förderfähigen Ausgaben sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Projektdurchführung zu sehen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Finanzierungsquelle und Art des Vorhabens, von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 100 % in bestimmten Fällen. Für Projekte von übergeordnetem wasserwirtschaftlichem Interesse oder mit ELER-Kofinanzierung gelten spezielle Fördersätze und Anrechnungsmodalitäten für Eigenleistungen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Projektkonzeption, der Zusammenarbeit und der Einhaltung von EU-Richtlinien. Insbesondere sind bei GAK- und ELER-Mitteln detaillierte Konzepte und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen erforderlich. Es bestehen Zweckbindungsfristen für geförderte Güter und Prüfpflichten durch verschiedene Instanzen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zuwendung ist unter Verwendung des amtlichen Vordrucks einzureichen. Die zuständigen Bewilligungsbehörden sind der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für Vorhaben in Niedersachsen und der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für Vorhaben in Bremen. Die Projektauswahl erfolgt nach spezifischen Auswahlkriterien, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Hochwasserschutz im Binnenland“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Es wird durch weitere nationale und EU-Vorschriften ergänzt, darunter das GAKG und verschiedene EU-Verordnungen, insbesondere zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Daunenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden, und übriges Landesgebiet), Freie Hansestadt Bremen
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Evaluierung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Land Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen
Verwaltet von:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (Bremen)