Holz Innovativ Programm (HIP) Offen
Das Holz Innovativ Programm (HIP) des Landes Baden-Württemberg, kofinanziert durch den EFRE, fördert Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft im Cluster Forst und Holz zu stärken und Beiträge zur Energiewende und einer nachhaltigen holzbasierten Bioökonomie zu leisten.
Wer wird gefördert
Das Holz Innovativ Programm (HIP) richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellenden in Baden-Württemberg, die Innovationen im Bereich der Holzverwendung vorantreiben möchten. Ziel ist es, die Innovationskraft im Cluster Forst und Holz zu stärken und dessen Beitrag zur Energiewende sowie zu einer nachhaltigen, holzbasierten Bioökonomie zu fördern.
Was wird gefördert
Das Holz Innovativ Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, die sich auf die innovative Nutzung von Holz konzentrieren. Dies umfasst sowohl Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch die praktische Anwendung und den Transfer von Wissen in verschiedenen Sektoren, die mit dem Rohstoff Holz verbunden sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung im Rahmen des Holz Innovativ Programms erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die Förderhöhe und -intensität je nach Art der Maßnahme und Antragstellendem variieren kann. Es gibt spezifische Obergrenzen und Ko-Finanzierungsbedingungen, insbesondere für EFRE-kofinanzierte Projekte.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung im Rahmen des Holz Innovativ Programms zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Diese betreffen sowohl die Art der Projekte als auch die Einhaltung europäischer Beihilfenormen und spezifischer Veröffentlichungspflichten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Holz Innovativ Programm ist zweistufig und basiert auf Förderaufrufen. Es erfordert die Einreichung einer Vorhabenskizze und die Verwendung spezifischer Formulare, die online verfügbar sind. Die L-Bank ist die zuständige Stelle für die Antragstellung, Bewilligung und Mittelauszahlung.
Rechtsgrundlage
Das Holz Innovativ Programm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt im Einklang mit umfassenden EU-Verordnungen und nationalen Haushaltsgesetzen, die die Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen und die Verwendung von EFRE-Mitteln definieren.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Offen bis:
30.11.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie
Begünstigte:
Cluster Forst und Holz
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von: L-Bank
Zusätzliche Partner: Clusterbeirat Forst und Holz (Beratung)
Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)