IB-Nachfolgedarlehen (Sachsen-Anhalt MUT/IMPULS)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das IB-Nachfolgedarlehen des Landes Sachsen-Anhalt bietet eine wesentliche Finanzierungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie Existenzgründer, die eine Unternehmensnachfolge oder -fortführung realisieren möchten. Es zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs über ein Darlehen abzudecken und adressiert gezielt die Herausforderungen bei der Übernahme bestehender Betriebe in der Region.

Wer wird gefördert

Das IB-Nachfolgedarlehen in Sachsen-Anhalt richtet sich an Existenzgründer, Freiberufler und kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Es zielt darauf ab, die Realisierung von Nachfolgelösungen und die Sicherung des Fortbestands von Unternehmen im Bundesland zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das IB-Nachfolgedarlehen fördert gezielt Ausgaben, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder -fortführung anfallen. Dazu gehören der Erwerb von Beteiligungen, Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Erwerb immaterieller Gegenstände. Ausgeschlossen sind unter anderem die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten und die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer.

Art und Umfang der Förderung

Das IB-Nachfolgedarlehen wird als Darlehen gewährt und deckt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs ab. Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3 Millionen Euro, die Mindestsumme 25.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung des IB-Nachfolgedarlehens sind mehrere Bedingungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation für Existenzgründer. Das Programm unterliegt der De-minimis-Verordnung und erfordert eine Stellungnahme der Hausbank.

Antragsverfahren

Der Antrag für das IB-Nachfolgedarlehen ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen, wobei eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen ist. Eine Finanzierung ist grundsätzlich nur für Vorhaben möglich, die zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch nicht begonnen wurden.

Rechtsgrundlagen

Das IB-Nachfolgedarlehen basiert auf der Richtlinie "Sachsen-Anhalt MUT/IMPULS – Das IB-Nachfolgedarlehen" und weiteren rechtlichen Grundlagen, darunter das Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt und die EU-De-minimis-Verordnung. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Förderbedingungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Sachsen-Anhalt, KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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