IB-Nachfolgedarlehen (Sachsen-Anhalt MUT/IMPULS)
Das IB-Nachfolgedarlehen des Landes Sachsen-Anhalt bietet eine wesentliche Finanzierungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie Existenzgründer, die eine Unternehmensnachfolge oder -fortführung realisieren möchten. Es zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs über ein Darlehen abzudecken und adressiert gezielt die Herausforderungen bei der Übernahme bestehender Betriebe in der Region.
Wer wird gefördert
Das IB-Nachfolgedarlehen in Sachsen-Anhalt richtet sich an Existenzgründer, Freiberufler und kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Es zielt darauf ab, die Realisierung von Nachfolgelösungen und die Sicherung des Fortbestands von Unternehmen im Bundesland zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das IB-Nachfolgedarlehen fördert gezielt Ausgaben, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder -fortführung anfallen. Dazu gehören der Erwerb von Beteiligungen, Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Erwerb immaterieller Gegenstände. Ausgeschlossen sind unter anderem die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten und die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer.
Art und Umfang der Förderung
Das IB-Nachfolgedarlehen wird als Darlehen gewährt und deckt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs ab. Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3 Millionen Euro, die Mindestsumme 25.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung des IB-Nachfolgedarlehens sind mehrere Bedingungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation für Existenzgründer. Das Programm unterliegt der De-minimis-Verordnung und erfordert eine Stellungnahme der Hausbank.
Antragsverfahren
Der Antrag für das IB-Nachfolgedarlehen ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen, wobei eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen ist. Eine Finanzierung ist grundsätzlich nur für Vorhaben möglich, die zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch nicht begonnen wurden.
Rechtsgrundlagen
Das IB-Nachfolgedarlehen basiert auf der Richtlinie "Sachsen-Anhalt MUT/IMPULS – Das IB-Nachfolgedarlehen" und weiteren rechtlichen Grundlagen, darunter das Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt und die EU-De-minimis-Verordnung. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Förderbedingungen fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
3.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründer, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Sachsen-Anhalt, KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: