IB-Wohneigentumsprogramm Offen
Das IB-Wohneigentumsprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung in Sachsen-Anhalt bauen oder kaufen möchten. Es unterstützt die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum und ergänzt dabei die Finanzierung durch Hausbanken und Bausparkassen.
Wer wird gefördert
Das IB-Wohneigentumsprogramm richtet sich an Privatpersonen, die in Sachsen-Anhalt ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten, um es selbst zu nutzen. Die Förderung zielt darauf ab, die langfristige Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen und stellt eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Hausbank- und Bausparfinanzierungen dar.
Was wird gefördert
Das IB-Wohneigentumsprogramm fördert den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen-Anhalt durch die Finanzierung spezifischer Kosten. Es werden sowohl die direkten Bau- und Kaufkosten als auch Nebenkosten sowie Kosten für eventuelle Modernisierungen oder Umbauten abgedeckt, wobei Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben explizit ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das IB-Wohneigentumsprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Darlehensbeträge liegen zwischen 20.000 EUR und 100.000 EUR, mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Es sind spezifische Konditionen bezüglich Eigenleistung und Co-Finanzierung durch andere Darlehen zu beachten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt des IB-Wohneigentumsprogramms gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen. Dazu gehören die Angemessenheit der Projektkosten, die finanzielle Tragfähigkeit des Antragstellers, die Erbringung einer Eigenleistung und die Sicherstellung des Darlehens. Das Programm ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Antragsverfahren
Der Antrag für das IB-Wohneigentumsprogramm ist vor Beginn des Vorhabens oder unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Prüfung und Bewilligung des Antrags erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das IB-Wohneigentumsprogramm bildet die Richtlinie „IB-Wohneigentumsprogramm – Vergabegrundsätze“, die am 14. Juni 2019 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und Rahmenbedingungen für die Gewährung der Darlehen fest.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)