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IB-Wohneigentumsprogramm
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das IB-Wohneigentumsprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung in Sachsen-Anhalt bauen oder kaufen möchten. Es unterstützt die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum und ergänzt dabei die Finanzierung durch Hausbanken und Bausparkassen.

Wer wird gefördert

Das IB-Wohneigentumsprogramm richtet sich an Privatpersonen, die in Sachsen-Anhalt ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten, um es selbst zu nutzen. Die Förderung zielt darauf ab, die langfristige Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen und stellt eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Hausbank- und Bausparfinanzierungen dar.

Was wird gefördert

Das IB-Wohneigentumsprogramm fördert den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen-Anhalt durch die Finanzierung spezifischer Kosten. Es werden sowohl die direkten Bau- und Kaufkosten als auch Nebenkosten sowie Kosten für eventuelle Modernisierungen oder Umbauten abgedeckt, wobei Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das IB-Wohneigentumsprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Darlehensbeträge liegen zwischen 20.000 EUR und 100.000 EUR, mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Es sind spezifische Konditionen bezüglich Eigenleistung und Co-Finanzierung durch andere Darlehen zu beachten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt des IB-Wohneigentumsprogramms gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen. Dazu gehören die Angemessenheit der Projektkosten, die finanzielle Tragfähigkeit des Antragstellers, die Erbringung einer Eigenleistung und die Sicherstellung des Darlehens. Das Programm ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

Antragsverfahren

Der Antrag für das IB-Wohneigentumsprogramm ist vor Beginn des Vorhabens oder unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Prüfung und Bewilligung des Antrags erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das IB-Wohneigentumsprogramm bildet die Richtlinie „IB-Wohneigentumsprogramm – Vergabegrundsätze“, die am 14. Juni 2019 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und Rahmenbedingungen für die Gewährung der Darlehen fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)