IBB Soziale Wohnraummodernisierung Offen
Das Land Berlin unterstützt die energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen, um die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren. Dieses Programm, SWM 2023, zielt darauf ab, klimapolitische Ziele zu erreichen und gleichzeitig den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum in Berlin sicherzustellen. Es richtet sich an Eigentümer und Verfügungsberechtigte, die umfassende Modernisierungsmaßnahmen planen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen im Land Berlin. Ziel ist es, Investitionen in die energetische Sanierung zu unterstützen und gleichzeitig den Erhalt preisgünstigen Wohnraums zu sichern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur umfassenden energetischen Sanierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden. Auch zusätzliche Modernisierungsmaßnahmen und Kosten für besondere Gebäudesubstanz sind förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach dem erreichten Effizienzhausniveau pro Quadratmeter Wohnfläche richtet. Es können bis zu 100 Prozent der investiven Kosten gefördert werden, wobei eine Mindestfördersumme von 250.000 Euro gilt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, darunter die Einhaltung technischer Mindestanforderungen und die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Es gelten zudem beihilferechtliche Bestimmungen und spezifische Auflagen für die Mieterhaushalte.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist bei der Investitionsbank Berlin (IBB) vor Baubeginn einzureichen. Ein Energieeffizienz-Experte muss in die Planung und Durchführung des Vorhabens eingebunden werden. Die IBB prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der Fördermittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf den "Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufes zum Erhalt preisgünstigen Wohnraums im Rahmen der energetischen Modernisierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin (Soziale Wohnraummodernisierung 2023 – SWM 2023)". Sie ist eingebettet in das Wohnraumförderungsgesetz und weitere relevante Gesetze und Verordnungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der investiven Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Verwaltet von: Investitionsbank Berlin (IBB)
Website: Investitionsbank Berlin