Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)
Das Landesförderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) in Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in technologische Transformation, Digitalisierung und neue Produkte. Es fördert die Umsetzung von Innovationen, die über den Stand der Technik hinausgehen und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in der Region stärken sollen, insbesondere solche mit überregionaler Ausrichtung.
Wer wird gefördert?
Das Landesförderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Beherbergungsgewerbes, die in Rheinland-Pfalz ansässig sind. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die für den jeweiligen Betrieb eine technologische Transformation, Digitalisierung oder die Umsetzung wesentlicher Innovationen in neue Produkte und Dienstleistungen darstellen und somit die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in betriebliche Innovationen, die eine technologische Transformation oder Digitalisierung bedeuten, oder die Entwicklung neuer bzw. wesentlich verbesserter Produkte und Dienstleistungen umfassen. Es werden spezifische Branchen gefördert, während andere ausgeschlossen sind. Die Unterstützung konzentriert sich auf die Umsetzungsphase nach Forschung und Entwicklung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur finanziellen Unterstützung von Innovationsvorhaben. Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und Investitionsvolumen, wobei Mindestinvestitionsgrenzen und eine maximale Fördersumme festgelegt sind. Die Projekte müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung des Förderprogramms „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) müssen Antragsteller verschiedene rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung steuerlicher Pflichten sowie spezielle Nachweise zum Innovationsgrad und zur eigenbetrieblichen Nutzung. Es gelten zudem beihilferechtliche Bestimmungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Landesförderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) ist elektronisch und erfolgt über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt ermessensabhängig im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei die ISB oder das zuständige Ministerium über die Anträge entscheiden.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) in Rheinland-Pfalz basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Landes und wird durch umfassende EU- und Landesgesetze sowie Verordnungen legitimiert. Diese rechtliche Verankerung gewährleistet Transparenz und die Einhaltung nationaler und europäischer Förderrichtlinien.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Bauwesen und Baustoffe, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Beherbergungsbetriebe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)