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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert nichttechnische Innovationen in Deutschland. Es unterstützt Unternehmen, Selbstständige, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Entwicklung neuartiger Problemlösungen, von Machbarkeitstests bis zur Marktüberleitung.

Wer wird gefördert?

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) richtet sich an eine breite Palette innovativer Akteure in Deutschland. Gefördert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemeinnützige KMU, Selbstständige sowie Neugründungen. Auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen können im Rahmen von Kooperationsprojekten Unterstützung erhalten.

Was wird gefördert?

Das IGP fördert Projekte, die nichttechnische Innovationen wie neuartige Servicekonzepte, Geschäftsmodelle oder organisatorische Veränderungen entwickeln. Es werden zwei Projektformen unterschieden: Machbarkeitsprojekte für die Frühphase und Marktreifeprojekte für die Entwicklung bis zur Marktüberleitung.

Art und Umfang der Förderung

Das IGP gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung. Die Fördersätze variieren je nach Art des Zuwendungsempfängers und Projektform. Die maximale Förderhöhe ist projektformabhängig und kann für Kooperationsprojekte höher ausfallen.

Bedingungen und Anforderungen

Für eine erfolgreiche Förderung durch das IGP müssen Antragstellende und ihre Projekte spezifische Kriterien erfüllen, die von der Qualifikation des Personals bis zu den Kooperationsregeln reichen. Besondere Beachtung gilt zudem den rechtlichen Vorgaben und der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wettbewerblich organisiert, beginnend mit einem Teilnahmewettbewerb und einer Jury-Bewertung, gefolgt von einer Vollantragsbegutachtung. Die Einreichung erfolgt elektronisch über spezifische Formulare.

Rechtsgrundlage des Programms

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des BMWK und wird durch relevante Haushalts- und Verwaltungsgesetze sowie die europäische De-minimis-Verordnung legitimiert.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

330.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Innovation, Digitalisierung, Kreativwirtschaft, Soziales, Ökologie

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Website: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH