Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) Offen
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert nichttechnische Innovationen in Deutschland. Es unterstützt Unternehmen, Selbstständige, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Entwicklung neuartiger Problemlösungen, von Machbarkeitstests bis zur Marktüberleitung.
Wer wird gefördert?
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) richtet sich an eine breite Palette innovativer Akteure in Deutschland. Gefördert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemeinnützige KMU, Selbstständige sowie Neugründungen. Auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen können im Rahmen von Kooperationsprojekten Unterstützung erhalten.
Was wird gefördert?
Das IGP fördert Projekte, die nichttechnische Innovationen wie neuartige Servicekonzepte, Geschäftsmodelle oder organisatorische Veränderungen entwickeln. Es werden zwei Projektformen unterschieden: Machbarkeitsprojekte für die Frühphase und Marktreifeprojekte für die Entwicklung bis zur Marktüberleitung.
Art und Umfang der Förderung
Das IGP gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung. Die Fördersätze variieren je nach Art des Zuwendungsempfängers und Projektform. Die maximale Förderhöhe ist projektformabhängig und kann für Kooperationsprojekte höher ausfallen.
Bedingungen und Anforderungen
Für eine erfolgreiche Förderung durch das IGP müssen Antragstellende und ihre Projekte spezifische Kriterien erfüllen, die von der Qualifikation des Personals bis zu den Kooperationsregeln reichen. Besondere Beachtung gilt zudem den rechtlichen Vorgaben und der De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und wettbewerblich organisiert, beginnend mit einem Teilnahmewettbewerb und einer Jury-Bewertung, gefolgt von einer Vollantragsbegutachtung. Die Einreichung erfolgt elektronisch über spezifische Formulare.
Rechtsgrundlage des Programms
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des BMWK und wird durch relevante Haushalts- und Verwaltungsgesetze sowie die europäische De-minimis-Verordnung legitimiert.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
330.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Innovation, Digitalisierung, Kreativwirtschaft, Soziales, Ökologie
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Website: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH