Infrastrukturförderung der Initiative Musik
Die Infrastrukturförderung der Initiative Musik ist ein Förderprogramm des Bundes, das darauf abzielt, nachhaltige professionelle Strukturen und Rahmenbedingungen für Popularmusik und Jazz in Deutschland zu schaffen. Es bietet Zuschüsse für Projekte, die die Professionalisierung, Vernetzung und Entwicklung der Musikbranche vorantreiben, um die Musikkultur und Musikwirtschaft zu stärken. Das Programm fördert innovative Ansätze zur Verbesserung der Chancengleichheit und ökologischen Nachhaltigkeit innerhalb des Sektors.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland. Es zielt darauf ab, nachhaltige professionelle Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und des Jazz in Deutschland aufzubauen und zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Professionalisierung, der Vernetzung innerhalb der Musikbranche, der Verbesserung der Chancengleichheit und der Förderung ökologischer sowie struktureller Nachhaltigkeit.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine Vielzahl von Projekten, die auf den Aufbau und die Stärkung von Strukturen im Bereich Popularmusik und Jazz abzielen. Dies umfasst Aktivitäten zur Professionalisierung, zum Wissensaustausch, zur Datenerhebung sowie zur Förderung von Chancengleichheit und Nachhaltigkeit. Es werden jedoch keine rein künstlerischen Darbietungen, Baumaßnahmen oder private Produktentwicklungen unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Infrastrukturförderung der Initiative Musik wird in Form von Zuschüssen vergeben. Die maximale Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der jeweiligen Projektgesamtkosten. Die Höhe der Förderung variiert je nach regionalem oder bundesweitem Fokus des Projekts und ist pro Antragstellerin und Antragsteller gedeckelt. Projekte mit geringen Gesamtausgaben finden in der Regel keine Berücksichtigung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der Projekte sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Einhaltung formaler Kriterien, die Sicherstellung der Finanzierung und die Berücksichtigung von Partnerschaften. Zudem sind Aspekte wie Wettbewerbsneutralität, ökologische Nachhaltigkeit und Diversität bei der Projektdurchführung zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Infrastrukturförderung erfolgt online über das Förderportal der Initiative Musik. Die Auswahl der Projekte wird durch eine unabhängige Jury basierend auf den eingereichten Unterlagen getroffen, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Rechtsgrundlage
Die Infrastrukturförderung der Initiative Musik basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die den Zweck, die Antragsberechtigung und den Fördergegenstand des Programms detailliert festlegt. Ergänzend dazu gelten die Allgemeinen Förderbedingungen der Initiative Musik.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten pro Projekt, maximal 50.000 € pro Jahr für regionale Projekte, maximal 80.000 € pro Jahr für bundesweite Projekte, maximal 150.000 € pro Jahr pro Antragsteller. Mindestens 10.000 € Gesamtkosten.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Popularmusik und Jazz, Musikbranche, Musikschaffende, Musikunternehmen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur, Monitoring, Evaluierung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Verwaltet von:
Initiative Musik gGmbH
Zusätzliche Partner:
Länder und Kommunen, regionale oder kommunale Institutionen (als erforderliche Partner für regionale Projekte)
Website: