Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen in die öffentliche und wirtschaftsnahe Infrastruktur durch Zuschüsse. Dieses Programm zielt darauf ab, die regionale Wirtschaft, den Tourismus und die berufliche Bildung zu stärken, indem es die notwendigen grundlegenden Strukturen schafft. Es hebt sich durch seine breite Fächerung an förderbaren Infrastrukturtypen und die Möglichkeit hoher Förderquoten ab, insbesondere bei Projekten zur Klimaneutralität oder Fachkräftesicherung.
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie richtet sich primär an öffentliche Körperschaften und gemeinnützige juristische Personen in Mecklenburg-Vorpommern. In spezifischen Fällen können auch Zusammenschlüsse von Partnern, darunter Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie einzelne Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Anträge stellen. Das Programm zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region zu unterstützen.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst eine breite Palette an Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, die für die gewerbliche Wirtschaft von Bedeutung ist. Dies reicht von der Erschließung und Modernisierung von Gewerbegebieten über den Ausbau von Verkehrsanlagen und Versorgungsnetzen bis hin zu spezifischen Infrastrukturen für Tourismus, berufliche Bildung, Forschung und Energie. Auch Planungs- und Beratungsleistungen sowie die Installation von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern können bezuschusst werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder Zuweisung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Vorhabenart und kann zwischen 50% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben liegen, mit spezifischen Höchstbeträgen für einzelne Förderbereiche. Projekte müssen in der Regel eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren einhalten, während der Förderzeitraum für Innovationscluster bis zu 10 Jahre betragen kann.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung von Zuwendungen gelten umfassende Bedingungen, die von der Notwendigkeit des Vorhabens für die Wirtschaft bis zu spezifischen beihilferechtlichen Regelungen reichen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die geförderten Projekte den Programmzielen entsprechen, finanziell tragfähig sind und transparente sowie diskriminierungsfreie Zugänge gewährleisten. Insbesondere für EU-kofinanzierte Vorhaben gelten zusätzliche Transparenz- und Prüfpflichten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und formgebunden vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden. Das Landesförderinstitut ist auch die Bewilligungsbehörde, die nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anträge entscheidet. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel nach dem Erstattungsprinzip, mit umfassenden Nachweis- und Prüfpflichten für die Zuwendungsempfänger.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Förderprogramms bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Verwaltungsvorschrift ist eingebettet in ein umfassendes Geflecht aus nationalen Gesetzen wie dem Grundgesetz und dem GRW-Gesetz sowie europäischen Verordnungen, insbesondere den Dach- und spezifischen Verordnungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie Beihilferegelungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 50.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Infrastruktur, Gewerbe, Tourismus, Bildung, Forschung, Energie, Umwelt
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Zusätzliche Partner:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern