Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus)
Der InnoStartBonus ist ein Förderprogramm des Freistaates Sachsen, das innovative und nachhaltige Existenzgründungen in ihrer frühen Phase unterstützt. Es zeichnet sich durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt aus, der Gründerinnen und Gründern hilft, ihre innovativen Geschäftsideen zu Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen weiterzuentwickeln. Das Programm zielt darauf ab, Gründungshemmnisse zu reduzieren und die erfolgreiche Umsetzung von Gründungsvorhaben in Sachsen zu ermöglichen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Abdeckung
Der InnoStartBonus richtet sich an natürliche Personen, die eine innovative und nachhaltige Unternehmensgründung im Freistaat Sachsen anstreben. Die Förderung unterstützt Gründerinnen und Gründer dabei, ihre Geschäftsideen zu entwickeln und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung zu erhöhen. Es gibt spezifische Voraussetzungen für Antragstellende sowie Ausschlüsse für bestimmte Gründerteams und Empfänger staatlicher Sozialleistungen.
Was wird gefördert: Projekte und Innovationen
Gefördert werden innovative Geschäftsideen und Gründungsvorhaben, die ein hohes Marktpotenzial aufweisen oder eine wesentliche Verbesserung eines Produkts oder einer Dienstleistung mit gesteigertem Kundennutzen darstellen. Die Förderung ist spezifisch auf den Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer ausgerichtet und deckt keine weiteren Projektkosten ab.
Art und Umfang der Förderung
Der InnoStartBonus wird als fester Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt. Die monatliche Förderung beträgt 1.050 Euro pro Gründer und kann für maximal zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist ein monatlicher Zuschlag für unterhaltspflichtige Kinder vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung des InnoStartBonus ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einreichung eines Ideenpapiers und die Einhaltung bestimmter zeitlicher Vorgaben für die Unternehmensgründung. Es gelten zudem spezifische Regelungen bezüglich der De-minimis-Beihilfen sowie zur Teilnahme an Begleitterminen.
Antragsverfahren: Von der Idee zur Förderung
Der Antragsprozess für den InnoStartBonus ist mehrstufig und wettbewerblich. Er beginnt mit der Einreichung eines Ideenpapiers über ein Online-Portal bei futureSAX GmbH, gefolgt von einer Auswahl durch ein Expertengremium. Nach positivem Votum erfolgt die förmliche Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die innerhalb von vier Wochen über den Antrag entscheidet.
Rechtsgrundlage des InnoStartBonus
Der InnoStartBonus basiert auf einer Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und wird durch spezifische haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen sowie europäische De-minimis-Verordnungen geregelt. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Legitimität und den Rahmen der Förderung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.050 € pro Monat
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
futureSAX GmbH
Website: