Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen Offen
Das Land Niedersachsen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe bei der Umsetzung niedrigschwelliger, anwendungsnaher Innovationsvorhaben. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der GRW können Zuschüsse für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie für Prozess- und Organisationsinnovationen erhalten werden. Die Förderung soll die Marktchancen der Unternehmen verbessern.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksunternehmen mit Sitz in Niedersachsen. Ziel ist es, deren Innovationskraft zu stärken und die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu unterstützen. Es sind spezifische Kriterien für die Förderberechtigung und die geografische Reichweite festgelegt.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben, insbesondere experimentelle Entwicklungen sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Dabei werden spezifische Ausgabenarten berücksichtigt, während routinebasierte Änderungen und bestimmte Kostenkategorien von der Förderung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe sich nach einem festen Fördersatz auf die zuwendungsfähigen Ausgaben bezieht. Die maximale Förderhöhe ist dabei gedeckelt, und es gibt differenzierte Sätze für bestimmte Regionen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Projekte gelten verschiedene Voraussetzungen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Erfüllung von Qualitätskriterien nach einem Scoring-Modell und die Beachtung von Beihilferegeln wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Zudem sind spezielle Anforderungen an die Budgetierung und weitere allgemeine Vorgaben zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert eine elektronische und postalische Einreichung bei der NBank. Die Förderwürdigkeit wird durch ein Scoring-Modell und die Stellungnahme externer Gutachter evaluiert, die dann die Entscheidung der Bewilligungsstelle maßgeblich beeinflusst.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und wird durch verschiedene EU-Verordnungen und nationale Regelwerke ergänzt. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen der Förderung, deren Texte über die Bewilligungsstelle zugänglich sind.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sonstige
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner: Innovationsberatung der regional zuständigen Handwerkskammer, Innovationszentrum Niedersachsen GmbH