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Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Land Niedersachsen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe bei der Umsetzung niedrigschwelliger, anwendungsnaher Innovationsvorhaben. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der GRW können Zuschüsse für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie für Prozess- und Organisationsinnovationen erhalten werden. Die Förderung soll die Marktchancen der Unternehmen verbessern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksunternehmen mit Sitz in Niedersachsen. Ziel ist es, deren Innovationskraft zu stärken und die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu unterstützen. Es sind spezifische Kriterien für die Förderberechtigung und die geografische Reichweite festgelegt.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben, insbesondere experimentelle Entwicklungen sowie Prozess- und Organisationsinnovationen. Dabei werden spezifische Ausgabenarten berücksichtigt, während routinebasierte Änderungen und bestimmte Kostenkategorien von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe sich nach einem festen Fördersatz auf die zuwendungsfähigen Ausgaben bezieht. Die maximale Förderhöhe ist dabei gedeckelt, und es gibt differenzierte Sätze für bestimmte Regionen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Projekte gelten verschiedene Voraussetzungen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Erfüllung von Qualitätskriterien nach einem Scoring-Modell und die Beachtung von Beihilferegeln wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Zudem sind spezielle Anforderungen an die Budgetierung und weitere allgemeine Vorgaben zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine elektronische und postalische Einreichung bei der NBank. Die Förderwürdigkeit wird durch ein Scoring-Modell und die Stellungnahme externer Gutachter evaluiert, die dann die Entscheidung der Bewilligungsstelle maßgeblich beeinflusst.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und wird durch verschiedene EU-Verordnungen und nationale Regelwerke ergänzt. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen der Förderung, deren Texte über die Bewilligungsstelle zugänglich sind.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner: Innovationsberatung der regional zuständigen Handwerkskammer, Innovationszentrum Niedersachsen GmbH

Website: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)