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Innovationsfonds SH
Offen

Eigenkapital
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der Innovationsfonds SH bietet Beteiligungskapital für innovative Start-ups, KMU, Existenzgründer und Unternehmensnachfolger in Schleswig-Holstein. Das Programm stärkt die Eigenkapitalbasis und fördert Innovationen über verschiedene Unternehmensphasen hinweg, von der Seed- bis zur Wachstumsphase. Es ist darauf ausgelegt, eine Marktschwäche bei der Risikofinanzierung zu adressieren und private Investitionen im Land anzuziehen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele des Innovationsfonds SH

Der Innovationsfonds SH richtet sich an innovative Unternehmen, die in Schleswig-Holstein ansässig sind oder eine Betriebsstätte unterhalten. Er fördert die Eigenkapitalbasis von Start-ups, jungen und/oder innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründern und Unternehmensnachfolgern, um Finanzierungsmöglichkeiten im Innovationsbereich zu schaffen oder zu verbessern. Das Programm zielt darauf ab, eine festgestellte Marktschwäche bei Beteiligungskapital in Schleswig-Holstein zu reduzieren und private Investitionen anzuziehen.

Was wird gefördert: Projektarten und Kosten

Der Innovationsfonds SH unterstützt eine breite Palette innovativer Projekte und Investitionen über verschiedene Unternehmensphasen hinweg, von der Seed-Phase bis zur Wachstumsphase. Dies umfasst technische und nicht-technische Innovationen sowie nachhaltige Investitionen und Unternehmensnachfolgen. Die Förderung deckt vielfältige Kostenarten ab, von Forschungs- und Entwicklungsausgaben bis hin zu Investitionen in Betriebsausstattung und Markteinführung.

Art und Umfang der Förderung: Beteiligungskapital und Konditionen

Der Innovationsfonds SH bietet Beteiligungskapital in Form von stillen und offenen Beteiligungen. Die Höhe der Beteiligung variiert je nach Unternehmensphase und kann bis zu 1 Mio. EUR betragen. Es ist ein angemessener Einsatz von Gesellschaftermitteln erforderlich. Die Finanzierung setzt sich aus öffentlichen (EFRE und nationale Kofinanzierung) und privaten Anteilen zusammen und ist auf langfristige Laufzeiten ausgelegt.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Auflagen

Die Förderung durch den Innovationsfonds SH unterliegt spezifischen rechtlichen und operativen Bedingungen, einschließlich der Einhaltung von Nachhaltigkeitsleitlinien. Es sind Regelungen zur Verlustteilnahme und zu Kontrollrechten festgelegt, während in der Regel auf Besicherungen verzichtet wird. Die beihilferechtliche Konformität wird durch das Brandenburg-Modell und die De-minimis-Verordnung sichergestellt. Zudem gibt es Vorgaben zum privaten und öffentlichen Finanzierungsanteil.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Der Antrag auf Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH erfolgt direkt beim Fondsmanagement oder über beteiligte Finanzinstitutionen. Ein frühzeitiger Kontakt wird empfohlen, um den Prozess effizient zu gestalten. Das Fondsmanagement trifft die Förderentscheidungen eigenständig, während private Investoren über ihren Anteil entscheiden.

Rechtsgrundlage: Legale Verankerung des Innovationsfonds SH

Der Innovationsfonds SH basiert auf den "Grundsätzen für die Übernahme von Beteiligungen im Rahmen des Innovationsfonds SH" vom 16. Juni 2023 und ist in das EFRE-Programm 2021–2027 für Schleswig-Holstein integriert. Er operiert im Rahmen relevanter EU-Verordnungen und -Leitlinien, um staatliche Beihilfen zu vermeiden und die Förderziele im Einklang mit europäischen Vorgaben zu erreichen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1,000,000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Sozialunternehmen, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Land Schleswig-Holstein (mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE))

Verwaltet von: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)

Zusätzliche Partner: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) – Akquisition von Ausgründungen, private Investoren

Website: Investitionsbank Schleswig-Holstein