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Maßnahmen und Projekte der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik von überregionaler Bedeutung
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Rheinland-Pfalz bietet Zuschüsse für überregionale Modellprojekte und Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Dieses Programm unterstützt Vereine, Initiativen und Verbände dabei, innovative Ansätze zur Verbesserung der Integrationschancen umzusetzen und das friedliche Zusammenleben zu fördern. Es zielt darauf ab, Projekte zu ermöglichen, die über die regionale Ebene hinaus wirken und neue Wege der Integration aufzeigen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an Vereine, Initiativen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund umsetzen. Die Förderung zielt darauf ab, die Integrationschancen und das friedliche Zusammenleben in Rheinland-Pfalz zu verbessern.

Was wird gefördert

Gefördert werden innovative Projekte und Maßnahmen, die die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz voranbringen. Dies umfasst die Entwicklung von Integrationskonzepten, die Begleitung junger Menschen sowie die Stärkung von Toleranz und gegenseitigem Verständnis.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, in der Regel als Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung. Projektträger müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erbringen. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme, für kommunale Integrationskonzepte gibt es jedoch spezifische jährliche Maximalbeträge.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten verschiedene rechtliche Voraussetzungen und spezifische Bedingungen. Antragsberechtigte müssen ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, und die Förderung ist nachrangig gegenüber anderen Fachressortmitteln. Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Antragsverfahren

Der Antrag muss mindestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Mainz eingereicht werden. Er muss ein aussagekräftiges Konzept und einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan umfassen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Kriterien des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung von Integrationsmaßnahmen. Es unterliegt zudem den allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 10.000 € pro Jahr für kommunale Integrationskonzepte; ansonsten variiert die Höhe je nach Maßnahme.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Soziale Integration, Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Verwaltet von: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz

Website: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration