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Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Integrationsagenturen bei der Förderung der Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Dieses Programm bietet Zuschüsse für den Einsatz von Integrationsfachkräften und die Umsetzung spezifischer Maßnahmen, die eine bedarfsorientierte Integrationsarbeit ermöglichen.

Wer wird gefördert

Der Förderbereich konzentriert sich auf die Arbeit von Integrationsagenturen in Nordrhein-Westfalen, die sich für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Das Programm zielt darauf ab, die soziale Integration zu stärken, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und Antidiskriminierungsarbeit zu leisten.

Was wird gefördert

Das Programm finanziert den Einsatz von Integrationsfachkräften und Koordinator:innen sowie spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Integrationsziele. Die geförderten Projekte umfassen diverse Aufgabenfelder von bürgerschaftlichem Engagement bis zur Antidiskriminierungsarbeit und sollen die soziale Infrastruktur stärken.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Projektförderung in Form von Zuschüssen, die bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung, wobei die Höhe der Zuwendung von den Personalausgaben und dem Stellenanteil des geförderten Personals abhängt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Projekte gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen für Integrationsfachkräfte, Mindeststellenanteile für Agenturen und Koordinationsstellen sowie Vorgaben zur Kooperation mit anderen Akteuren und zum Controlling der Förderprogramme.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden und eine detaillierte Aufgabenplanung beinhalten. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in mehreren Teilbeträgen über das Haushaltsjahr verteilt, und ein Verwendungsnachweis ist gemäß den Richtlinien vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Integrationsagenturen basiert auf spezifischen Richtlinien und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2022

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Integrationsagenturen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration

Website: Kompetenzzentrum für Integration