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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert private Investitionen in junge, innovative Unternehmen in Deutschland. Es bietet Business Angels finanzielle Anreize in Form von Erwerbs- und Exitzuschüssen, um die Kapitalversorgung von Start-ups zu stärken und das Engagement privater Investoren zu fördern.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital richtet sich an private Investorinnen und Investoren, sogenannte Business Angels, sowie an junge, innovative Unternehmen, die Kapital suchen. Ziel ist es, den Zugang zu Wagniskapital für diese Unternehmen zu verbessern und private Investitionen zu motivieren. Die Förderung ist geografisch auf den Europäischen Wirtschaftsraum mit einem Fokus auf Deutschland ausgerichtet.

Was wird gefördert?

Das Programm INVEST fördert die Bereitstellung von Kapital für junge, innovative Unternehmen durch den Erwerb von neu ausgegebenen Geschäftsanteilen oder Aktien. Dies umfasst sowohl einen Zuschuss zum Zeitpunkt der Investition als auch einen potenziellen Zuschuss bei einem späteren Verkauf der Anteile. Das Programm konzentriert sich auf bestimmte innovative Sektoren und Entwicklungsstadien, wobei das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Aktivität und der Schaffung zusätzlicher finanzieller Mittel liegt.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, sowohl zum Zeitpunkt der Investition als auch bei einem erfolgreichen Exit. Die Förderhöhe variiert je nach Zuschussart und unterliegt spezifischen Obergrenzen pro Investor und pro Unternehmen. Die Investitionen müssen über eine Mindesthaltedauer gehalten werden, um die Förderberechtigung aufrechtzuerhalten.

Bedingungen und Anforderungen

Um für das INVEST-Programm förderfähig zu sein, müssen sowohl die Investierenden als auch die Ziellunternehmen eine Reihe von spezifischen Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Diese betreffen unter anderem die Art der Beteiligung, die Einhaltung von Beihilferegeln und bestimmte Berichtspflichten. Besonders wichtig ist die Nichtverbundenheit zwischen Investierendem und Unternehmen sowie die nachhaltige Ausrichtung der Investition.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den INVEST-Zuschuss ist zweistufig und erfolgt elektronisch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es gibt unterschiedliche Fristen und Abläufe für den Erwerbszuschuss und den Exitzuschuss, wobei jeweils die Einhaltung strenger Formalitäten und Nachweispflichten erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgebaut und unterliegt einer Vielzahl von nationalen und europäischen Rechtsnormen. Diese stellen die Legitimität des Programms sicher und regeln dessen Implementierung sowie die Vergabe der Fördermittel.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

450.000 € pro Unternehmen; 100.000 € pro Investor

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2026

Offen bis

Offen bis:

30.06.2037

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Europäischer Wirtschaftsraum (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Pharmaindustrie, Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Textil- und Bekleidungsindustrie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Junge innovative Unternehmen, private Investoren (Business Angels)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Website: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)