Zurück zur Suche

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Dieses Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Es zielt darauf ab, die Wirtschaftskraft ländlicher Betriebe durch Investitionen in Diversifizierungsmaßnahmen zu stärken und wird aus Mitteln der GAK und des ELER kofinanziert.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Klein- und Kleinstunternehmen in Baden-Württemberg, die zusätzliche Einkommensquellen im ländlichen Raum erschließen möchten. Es werden auch natürliche Personen unterstützt, die in räumlicher Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionen zur Diversifizierung und Schaffung neuer Einkommensquellen, darunter die Errichtung oder Modernisierung von Immobilien, den Kauf von Maschinen und Anlagen sowie allgemeine Aufwendungen. Bestimmte Investitionen, wie solche zur reinen landwirtschaftlichen Erzeugung oder in Biogasanlagen, sind ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro, wobei der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfen 200.000 Euro über drei Steuerjahre nicht übersteigen darf. Projekte sollen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung von Einkommensgrenzen (Prosperitätsgrenze). Das Programm unterliegt der De-minimis-Regelung und erfordert die Einhaltung von Zweckbindungsfristen sowie die Bereitstellung von Daten für die Evaluierung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim zuständigen Regierungspräsidium in Baden-Württemberg eingereicht werden. Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben erfolgt ein Auswahlverfahren zu festgelegten Stichtagen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen und ist in verschiedene EU-Verordnungen sowie nationale Gesetze und Verordnungen eingebettet, die die Finanzierung und Umsetzung regeln.

#Landwirtschaft Diversifizierung#ländliche Entwicklung#Agrarinvestitionen#Zuschuss Landwirte#Baden-Württemberg Förderung#landwirtschaftliche Kleinunternehmen#Existenzgründung Bauernhof#Urlaub auf dem Bauernhof#Pensionspferdehaltung#ELER Förderung#GAK Programm#KMU Agrar#Einkommensquellen Landwirtschaft#Tierwohl Investitionen#Klimaschutz Landwirtschaft

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Erneuerbare Energien

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Verwaltet von: zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Website: Regierungspräsidien Baden-Württemberg