Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung Offen
Dieses Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Es zielt darauf ab, die Wirtschaftskraft ländlicher Betriebe durch Investitionen in Diversifizierungsmaßnahmen zu stärken und wird aus Mitteln der GAK und des ELER kofinanziert.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Klein- und Kleinstunternehmen in Baden-Württemberg, die zusätzliche Einkommensquellen im ländlichen Raum erschließen möchten. Es werden auch natürliche Personen unterstützt, die in räumlicher Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Investitionen zur Diversifizierung und Schaffung neuer Einkommensquellen, darunter die Errichtung oder Modernisierung von Immobilien, den Kauf von Maschinen und Anlagen sowie allgemeine Aufwendungen. Bestimmte Investitionen, wie solche zur reinen landwirtschaftlichen Erzeugung oder in Biogasanlagen, sind ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro, wobei der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfen 200.000 Euro über drei Steuerjahre nicht übersteigen darf. Projekte sollen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung von Einkommensgrenzen (Prosperitätsgrenze). Das Programm unterliegt der De-minimis-Regelung und erfordert die Einhaltung von Zweckbindungsfristen sowie die Bereitstellung von Daten für die Evaluierung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim zuständigen Regierungspräsidium in Baden-Württemberg eingereicht werden. Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben erfolgt ein Auswahlverfahren zu festgelegten Stichtagen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen und ist in verschiedene EU-Verordnungen sowie nationale Gesetze und Verordnungen eingebettet, die die Finanzierung und Umsetzung regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
200.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Erneuerbare Energien
Begünstigte:
Agriculture
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verwaltet von: zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH