Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) Offen
Der Freistaat Sachsen bietet mit dem Programm „Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen“ Zuschüsse für bauliche und ausstattende Maßnahmen in der Jugendhilfe. Diese Förderung zielt darauf ab, notwendige Investitionen zu unterstützen, die direkt mit der Leistungserbringung der Einrichtungen verbunden sind. Die Zuschusshöhe kann je nach Einrichtungstyp bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen“ des Freistaates Sachsen unterstützt anerkannte und in begründeten Einzelfällen auch nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kreisangehörige Städte und Gemeinden in Sachsen. Ziel ist es, notwendige Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen zu ermöglichen, die der Leistungserbringung dienen.
Was wird gefördert
Dieses Programm fördert investive Maßnahmen in Jugendhilfeeinrichtungen in Sachsen, insbesondere bauliche und ausstattende Maßnahmen, die für die Erbringung der Jugendhilfeleistungen notwendig sind. Ausgeschlossen sind Investitionen im Bereich der Kindertageseinrichtungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind bestimmte rechtliche und finanzielle Bedingungen zu erfüllen, darunter Eigentumsnachweise oder vertragliche Verpflichtungen, Eigenbeteiligungen und, je nach Art der Einrichtung, Stellungnahmen von Planungsträgern oder Dachverbänden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist formgebunden und muss bis zum 30. November des Vorjahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eingereicht werden. Erforderlich sind umfassende Unterlagen, darunter eine sozialpädagogische Konzeption und Finanzierungspläne.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das Förderprogramm „Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen“ bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Diese basiert auf dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und weiteren haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Jugendhilfe, soziale Infrastruktur
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Verwaltet von: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Zusätzliche Partner: Landkreise oder kreisfreie Städte (Finanzierungsbeteiligung, jugendhilfeplanerische Stellungnahme), Dachverband der Einrichtung (Stellungnahme für Jugendübernachtungsstätten)
Website: Kommunaler Sozialverband Sachsen