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Investitionsfinanzierung
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Dieses Programm der L-Bank unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei Investitionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Es bietet zinsverbilligte Darlehen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, können zudem einen Nachhaltigkeitsbonus erhalten.

Wer wird gefördert?

Die Investitionsfinanzierung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg. Das Programm zielt darauf ab, die Wirtschaftsstruktur zu verbessern und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern und zu erweitern. Bestimmte geografische Kriterien für den ländlichen Raum sowie Ausschlüsse für Existenzgründer und Unternehmen in Schwierigkeiten sind zu beachten.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe, die zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Sicherung oder Ausweitung von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen beitragen. Auch Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen sind förderfähig. Bestimmte Vorhaben und Bereiche sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Jahr und Kreditnehmer. Das Programm bietet verschiedene Laufzeitvarianten und einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank und muss in der Regel vor Projektbeginn erfolgen. Es gibt spezifische Anforderungen an die Antragstellung und die Verwendung der Mittel. EU-Beihilferegeln, insbesondere die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), sind zu beachten. Für fehlende Sicherheiten können Bürgschaften beantragt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, jedoch mit Einschränkungen für den Nachhaltigkeitsbonus.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Investitionsfinanzierung wird über die Hausbank eingereicht, welche die erste Anlaufstelle für Unternehmen ist. Die L-Bank entscheidet über die Förderung. Unternehmen müssen nachweisen, dass die Mittel vertragsgemäß verwendet wurden.

Rechtsgrundlage

Die Investitionsfinanzierung basiert auf dem Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Das Programm unterliegt den Regelungen des EU-Beihilferechts, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Allgemeinen De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Gemeinden mit < 50.000 Einwohnern; in der Region Stuttgart Gemeinden mit < 30.000 Einwohnern)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige, Dienstleistungssektor

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: L-Bank, Landwirtschaftliche Rentenbank

Verwaltet von: L-Bank, Hausbanken

Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)