Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Rheinland-Pfalz fördert über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Neubau und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Ziel ist es, dringend benötigten, bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum zu schaffen und bestehende Angebote zu verbessern. Das Programm bietet Darlehen und Tilgungszuschüsse, um Bauherrinnen und Bauherren sowie Investoren dabei zu unterstützen, die Wohnraumversorgung an Hochschulstandorten zu sichern.

Wer wird gefördert?

Diese Förderung richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren sowie Verfügungsberechtigte, die in Rheinland-Pfalz klimagerechte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen schaffen oder modernisieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Wohnraumversorgung dieser Personengruppen nachhaltig zu verbessern.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert sowohl den Neubau als auch die Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende. Zusätzlich wird der Erwerb von Belegungsrechten an bestehenden Wohnheimplätzen unterstützt, um die Wohnraumversorgung zu sichern. Besondere Schwerpunkte liegen auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und nachhaltigen Baustoffen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt durch Darlehen und Tilgungszuschüsse, deren Höhe und Konditionen sich je nach Art der Maßnahme (Neubau, Modernisierung, Belegungsrechte) und der jeweiligen Fördermietenstufe unterscheiden. Es werden sowohl Grund- als auch Zusatzdarlehen mit attraktiven Zinssätzen angeboten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, darunter Antragsfristen, Mindestbauaufwendungen und die Einhaltung von Mietpreisbindungen. Auch die Sicherung der Finanzierung und die Einbeziehung von Energieeffizienz-Experten sind wichtige Aspekte.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Wohnraumförderung erfolgt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und umfasst mehrere Schritte, von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Förderzusage. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Programms bildet eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz, die den Förderzweck, die Bedingungen und die Abwicklung der Förderung festlegt. Sie ergänzt das Landeswohnraumförderungsgesetz und andere relevante Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 92.000 € pro Wohnheimplatz für Neubau (Grunddarlehen); Bis zu 100.000 € pro Wohnheimplatz für klimagerechte Modernisierung.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Studierende, Auszubildende

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Verwaltet von:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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