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Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programme InnoTop und Innovationsgutschein
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt gewerbliche Unternehmen mit hochinnovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durch Zuschüsse. Das Programm, das die ISB-Programme InnoTop und Innovationsgutscheine umfasst, zielt darauf ab, das Realisierungsrisiko zu mindern und die Innovationskraft sowie Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen zu stärken.

Einführung

Wer wird gefördert?

Dieses Programm unterstützt gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz bei der Durchführung hochinnovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderung zielt darauf ab, das hohe Realisierungsrisiko zu mindern und die Wettbewerbsfähigkeit rheinland-pfälzischer Unternehmen zu stärken, insbesondere durch die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (SmallMidCaps).

Was wird gefördert?

Das Programm fördert hochinnovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mit einem erheblichen Realisierungsrisiko verbunden sind. Dies umfasst Innovationsgutscheine für externe FuE-Aufträge, Durchführbarkeitsstudien sowie interne FuE-Vorhaben zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, einschließlich spezieller Anreize für klimaschützende Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe vom jeweiligen Fördermodul, der Unternehmensgröße und der Innovationshöhe des Vorhabens abhängt. Es sind spezifische Höchstbeträge pro Vorhaben festgelegt, und eine Kombination der Fördermodule ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Vorhaben gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören Kriterien zur Innovationshöhe, wirtschaftlichen Verwertbarkeit, Kooperationsregeln und die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen wie der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten. Insbesondere für EFRE-Mittel erfolgt die Antragstellung elektronisch über das Online-Kundenportal. Die ISB kann Sachverständige zur Begutachtung der Anträge hinzuziehen, insbesondere bei komplexen FuE-Vorhaben und klimaschützenden Projekten.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der Verwaltungsvorschrift zum Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz (InnoTop) und wird durch verschiedene landes- und europäische Haushalts- und Beihilferegelungen sowie spezielle EFRE-Verordnungen und -Programme ergänzt und geregelt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

850.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Unternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Verwaltet von: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Zusätzliche Partner: Externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

Website: ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz