Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert landesweite Maßnahmen in der Jugendarbeit, Jugendverbänden, Jugendsozialarbeit und im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Ziel ist die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und ihre aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Antragsberechtigt sind anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe.

Wer wird gefördert

Diese Richtlinie richtet sich an anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt, die landesweit tätig sind. Das Hauptziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen.

Was wird gefördert

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Dies umfasst außerschulische Jugendbildung, internationale Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten und innovative Projekte. Die förderfähigen Inhalte reichen von politischer und sozialer Bildung bis zu Präventionsarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Projektförderung, wobei die Höhe der Zuwendung von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängt. Es gibt sowohl Festbetrags- als auch Anteilfinanzierungen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sein, die Selbstbestimmung junger Menschen ermöglichen und die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen gewährleisten. Für das eingesetzte Personal ist ein einwandfreies Führungszeugnis erforderlich. Das Programm beachtet zudem Gleichstellungs- und Diversitätsprinzipien.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt schriftlich über die Formulare des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Anträge sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und relevanten Gesetzen wie dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie der Landeshaushaltsordnung. Diese gewährleisten die rechtliche Grundlage und den Rahmen für die Jugendarbeit und den Jugendschutz.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 54.000 € jährlich (variiert je nach Förderbereich)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Kreativwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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