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Justiz (2021–2027)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Justiz-Programm (2021–2027) der Europäischen Union fördert die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Es stärkt den europäischen Rechtsraum durch die Unterstützung von Rechtsstaatlichkeit, Justizunabhängigkeit und Zugang zur Justiz für alle Bürger. Durch Zuschüsse werden Projekte finanziert, die zur Weiterentwicklung und zum gegenseitigen Vertrauen innerhalb der EU-Rechtssysteme beitragen.

Wer wird gefördert

Das Justiz-Programm der Europäischen Union zielt darauf ab, den europäischen Rechtsraum durch die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu stärken. Es richtet sich an Angehörige der Rechtsberufe, Einrichtungen der Rechtspflege, nationale, regionale und lokale Behörden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und gemeinnützige Akteure. Die geografische Abdeckung erstreckt sich über die EU-Mitgliedstaaten hinaus auch auf assoziierte Drittländer.

Was wird gefördert

Das Justiz-Programm fördert eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten, die zur Verwirklichung seiner spezifischen Ziele beitragen. Dazu gehören Maßnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, gegenseitiges Lernen, Analyse, Ausbildung, IKT-Entwicklung und Kapazitätsaufbau. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen für Maßnahmen mit europäischem Mehrwert.

Art und Umfang der Förderung

Das Justiz-Programm stellt Fördermittel hauptsächlich in Form von Zuschüssen bereit. Das Gesamtbudget für den Zeitraum von 2021 bis 2027 beläuft sich auf 305 Millionen Euro. Die genaue Höhe der Förderung pro Projekt und die jeweiligen Förderquoten werden in den jährlichen Arbeitsprogrammen festgelegt. Die Kombination mit anderen EU-Förderprogrammen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Bedingungen und Anforderungen

Die Durchführung des Justiz-Programms basiert auf jährlichen Arbeitsprogrammen, die wesentliche Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien festlegen. Antragsteller müssen die allgemeinen Förderfähigkeitskriterien der Haushaltsordnung sowie spezifische Programmregelungen erfüllen. Eine kumulative oder kombinierte Finanzierung ist unter bestimmten Bedingungen gestattet. Die Einhaltung von Grundsätzen wie Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung ist durchgängig zu berücksichtigen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Justiz-Programm wird durch jährliche Arbeitsprogramme gesteuert, die von der Europäischen Kommission erlassen werden. Diese Programme legen die konkreten Maßnahmen, Finanzmittel sowie die wesentlichen Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien fest. Die Auswahl der Projekte erfolgt in der Regel durch ein Bewertungsverfahren.

Rechtsgrundlage

Das Justiz-Programm ist durch eine spezifische EU-Verordnung für den Zeitraum 2021-2027 ins Leben gerufen worden. Diese Verordnung definiert die Ziele, die Mittelausstattung und die Finanzierungsbestimmungen des Programms und ist die primäre rechtliche Grundlage für seine Operationen. Die Verordnung legt auch die allgemeinen Grundsätze fest, nach denen das Programm in den Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern angewendet wird.

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Übersicht der Förderung

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten, Beitritts- und Kandidatenländer sowie bestimmte Drittländer

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Evaluierung, Umsetzung, Politikentwicklung, Monitoring, Planung, Angewandte Forschung, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Europäische Union

Finanzierende Stelle: Europäische Kommission

Verwaltet von: Europäische Kommission – Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST)

Website: European Commission – Justiz und Verbraucher