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Kompetenz durch Weiterbildung KdW
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm "Kompetenz durch Weiterbildung" (KdW) im Saarland unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland bei der Finanzierung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten. Dieses durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanzierte Programm bietet finanzielle Zuschüsse, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU durch gezielte Personalentwicklung zu stärken und den Herausforderungen von Demografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung zu begegnen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland. Ziel ist es, diese Unternehmen dabei zu unterstützen, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter durch externe Weiterbildungsmaßnahmen zu verbessern und so ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu steigern.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) unterstützt spezifische externe Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifizierungen für Mitarbeiter von KMU im Saarland. Die geförderten Inhalte müssen für die Tätigkeit im Unternehmen relevant sein und bestehende Kenntnisse vertiefen oder erweitern. Bestimmte Schulungsarten und Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm KdW bietet finanzielle Zuschüsse für Weiterbildungskosten. Die Förderhöhe beträgt 40% der Seminarkosten pro Mitarbeiter, begrenzt auf einen Höchstbetrag, und die Gesamtfördersumme pro KMU und Jahr variiert je nach Unternehmensgröße. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am KdW-Programm sind bestimmte rechtliche und formale Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Einhaltung von EU-Beihilferegeln und spezifische Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen. Es gibt keine Anforderungen an Konsortien, da Einzelunternehmen gefördert werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das KdW-Programm ist zweistufig und wird über die KdW-Servicestelle abgewickelt. Unternehmen müssen sich zunächst online registrieren und die KMU-Eigenschaft nachweisen, bevor sie Anträge für spezifische Weiterbildungsmaßnahmen einreichen können. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen durch die Servicestelle, die auch die Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das Programm "Kompetenz durch Weiterbildung" (KdW) bilden die Richtlinien zur Umsetzung in der ESF+-Förderperiode 2021–2027, basierend auf der Haushaltsordnung des Saarlandes und spezifischen EU-Verordnungen, insbesondere zur Strukturfondsförderung und Staatlichen Beihilfen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000 € pro Mitarbeiter. Die maximale Fördersumme pro KMU und Jahr beträgt: Kleinstunternehmen 20.000 €, kleine Unternehmen 100.000 €, mittlere Unternehmen 250.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Germany)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE)

Verwaltet von: KdW-Servicestelle c/o Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT)

Website: Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT)